Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Besuch verboten wenn beiden Hauptmieter sind?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Besuch verboten wenn beiden Hauptmieter sind?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
_jenny
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 22:49    Titel: Besuch verboten wenn beiden Hauptmieter sind? Antworten mit Zitat

wie ist der sachverhalt, wenn 2 leute hauptmieter einer wohnung sind (eheähnliche partnerschaft).

diese trennen sich, der mietvertrag wird von einer seite gekündigt, die andere seite übernimmt die wohnung. somit alles klar.

wie aber verhält es sich jetzt mit besuch? ist derjenige, der die wohnung übernimmt, berechtigt dem anderen (noch-)hauptmieter bis zum ablauf der kündigungsfrist besuch zu verbieten? wie sieht es mit besuch aus der über nacht bleibt (neuer partner)?

kann der eine hauptmieter den besuch des anderen der wohnung verweisen nach lust und laune??

es handelt sich nur um eine nacht zwecks hilfe beim umzug.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Solange man in einer Wohnung angemeldet ist, ist man ein gleichberechtigter Bewohner.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
_jenny
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

hm ja das ist klar, aber wie sieht es mit besuch des einen hauptmieters aus den der andere hauptmieter nicht in der gemeinsamen wohnung haben möchte? evtl. über nacht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Bewohnen die beiden HM getrennte Räume, und ist das schriftlich festgehalten worden?

Übrigens würde ich auch alles erdenkliche versuchen, um eine männliche Umzugshilfe nicht bei meiner Ex-Frau übernachten zu lassen. Finde ich persönlich geschmacklos, hat aber natürlich nichts mit dem hier beschriebenem Fall zu tun.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
_jenny
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

jeweils ein eigenes zimmer plus ein gemeinsames schlafzimmer (getrennte betten).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.