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Verkehrsrecht: Arztkosten, Schadenersatz für entgangenen Gew

 
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sonjadragova
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 10:38    Titel: Verkehrsrecht: Arztkosten, Schadenersatz für entgangenen Gew Antworten mit Zitat

Mein Anwalt (Verkehrsrecht) hat mich Ende Februar nach einem Unfall (HWS Trauma) falsch beraten: Er sagte mir mündlich, ich solle alle Arztrechnungen unbezahlt an ihn weiterleiten, die gegn. Versicherung würde sie direkt bezahlen, was sie nicht tut. Inzwischen sind Mahnkosten entstanden. Die Urlaubsvertretung meines Anwalts teilt mir am 6. Juni (nach drei Monaten!) mit, ich müsse die Rechnungen selbst bezahlen um weitere Mahnkosten zu vermeiden.
Soll ich die Mahnkosten meinem Anwalt in Rechnung stellen oder verschlechtert das nur noch unser Verhältnis?

Darüberhinaus rät seine die Urlaubsvertretung, meine Honorar-Ausfall-Forderderungen zu zügeln (2 x 6.000 EUR). Mein Anwalt hat jedoch außer den 2 tatsächlich entstandenen Ausfällen noch eine dritte von mir angefordert (was ich abgelehnt habe). Wollte er evtl. den Streitwert höher setzen? Offensichtlich herrschen zwischen den beiden Anwälten unterschiedliche Ansichten: Die Einschätzung seiner Vertreterin, der weiblichen Anwältin, ist m.E. unangenehm aber realistischer.

Er hat mir auch nie auf meine Frage geantwortet, was in solchen Fällen üblicherweise der Geschädigte erwarten kann. Weiß er es nicht oder will er sich nur nicht festlegen? Ein Fachanwalt müßte doch Vergleichswerte für so häufig vorkommende Fälle haben.

Soll ich meine Vorhaltungen umgehend schriftlich verfassen, so daß seine Urlaubsvertreterin diese lesen kann - oder ist es klüger seine Rückkehr abzuwarten und ihm meine Vorwürfe "unter vier Augen" mitzuteilen (ich will die Fronten nicht unnötig verhärten, finde mich aber von ihm schlecht beraten).

Da ich kaum mehr Vertrauen zu ihm habe, macht es Sinn den Anwalt zu wechseln?
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