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Mahnungen nachweisen?

 
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portcontrol
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 14:59    Titel: Mahnungen nachweisen? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe zur Zeit ein Problem mit meinem Stromversorger.

Zugegebenermassen ist ein kleiner betrag (41,36 Euro) offen.
Die Stadtwerke sind jedoch der Meinung, dass etwaa 130 Euro
offen sind.
Habe vor zwei Wochen eine (!) Mahnung erhalten, mit der die
130 Euro gefordert wurden und die Stromsperre angedroht wurde.
Habe dann dort angerufen, weil ich bezahlt hatte und habe dann
mit der netten Dame (deren Namen ch leider nicht mehr weiss)
herausgefunden, dass ich beim Überweisen einen Zahlendreher
in der Kundennummer hatte. Sie sagte dann nur, dass würde dann
richtig verbucht und es wären nur noch 41 Euro offen. Habe ihr
dann gesagt, dass ich die allerdings erst zum 15.6. zahlen könnte
und sie sagte, dass wäre ok.

Komme nun heute von der ARbeit und finde ein Schreiben im Briefkasten,
von einem Sperrkassierer.
Forderung: 130,22 Euro + 25 Euro für's persönllche Mahnen + 8 x 3 Euro
für 8 angebliche Mahnungen in den letzten 21 Tagen.

Ich habe allerdings nur die 1 Mahnung vor 2 Wochen bekommen und sonst
nix. Als ich dann bei den stadtwerken angerufen habe, wurde mir flachs mit
geteilt, dass das wohl seine Ordnung hätte, wenns da drauf steht !?

Wenn die Stadtwerke für (angebliche) Forderungen eine Mahngebühr kassieren
wollen, müssen die diese Mahnungen dann nicht nachweisen?
Und selbst wenn - eine, max. zwei Mahnungen sind ja noch ok - aber 8
Mahnungen in 21 Tagen? Ist das nicht ein bisschen zuviel des Guten?

Danke für Eure Hilfe...
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DiNaNa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 13:53    Titel: Mahngebühren Antworten mit Zitat

Hallo portcontrol,

habe gerade eine Schulung im kaufmännischen Bereich hinter mir, wo wir von Fachberatern gelernt haben, dass keine Mahngebühren mehr berechnet werden dürfen. Das Mahnverfahren ist seit 2002 abgeschafft.
Seitdem gilt: Wenn man nach 30 Tagen nicht bezahlt hat, befindet man sich im Verzug. Hier dürfen Verzugszinsen berechnet werden. Mahngebühren dürfen nicht mehr in Rechnung gestellt werden! Die Stadtwerke können nach 30 Tagen einen Mahnbescheid gegen Sie stellen, mehr aber nicht.
An Ihrer Stelle würde ich den Stadtwerken einen Brief mit diesen Informationen schreiben. Ich würde Nachweise verlangen, wie sie auf einen Betrag von 130 Euro kommen, eine eigene Rechnung aufstellen, was Ihrer Meinung nach gezahlt werden muss, eine Gegenüberstellung sozusagen, eine Aufstellung Ihrer Überweisung(en) und sämtliche Mahnkosten sowie die Kosten fürs persönliche Mahnen mit dem Hinweis ignorieren, da sie nicht rechtsmäßig sind. Den Stadtwerken würde ich außerdem mit einem Anwalt drohen, falls die Angelegenheit nicht zu Ihren Gunsten binnen zwei Wochen vom Tisch ist.
Ich ärgere mich auch gerade mit den Stadtwerken herum und außerdem mit einem Versandhaus. Leider habe ich noch keine offizielle Quelle gefunden, mit der ich diese Informationen bezüglich Mahngebühren belegen könnte. Ich bin deshalb gerade auf Suche und dabei auf Ihren Beitrag gestoßen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit ein bisschen weiterhelfen. Ich würde, wenn ich an Ihrer Stelle wäre, einen Anwalt zu Rate ziehen, weil die Stadtwerke erfahrungsgemäß sehr hartnäckig sind und auf ihr (nichtvorhandenes) Recht bestehen.
Grüße, DiNaNa
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