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Verfasst am: 12.06.05, 12:58 Titel: Darf der Vermieter dem Mieter die Gardinenart vorschreiben?
Ich habe eine Frage:
Gesetz den Fall, ein Mieter wohnt im Erdgeschoss und hat sich für weiße Spanngardinen an den Fenstern entschieden, um vor neugierigen Blicken von draußen geschützt zu sein, hat der Vermieter dann das Recht zu sagen, seiner Meinung nach verschandeln diese Gardinen das "Ambiente" der Außenansicht des Hauses und der Mieter möchte sich bitte nicht so verbarikandieren sondern formschönere Gardinen aufhängen, die jedoch nicht vor Blicken von Außen schützen?
Selbst wenn der Vermieter für die Kosten solcher Gardinen aufkommen würde; kann er von dem Mieter verlangen, sich den Blicken von draußen in seiner Wohnung auszusetzen, nur damit die Fenster von außen schöner aussehen?
Und darf ein Vermieter ferner verlangen, dass der Mieter für ein einheitliches Bild in allen seinen Fenstern dieselbe Art von Gardine aufhängt, sei es nun eine Küche, ein Kinderzimmer, ein Arbeitszimmer oder ein Bad?
Selbstverständlich kann der Vermieter nicht vorschreiben, welche Gardinen angebracht werden müssen. Selbst wenn der Mieter nur Jalousetten anbringt, um den Einblick durch das Fenster zu verhindern, kann der Vermieter nichts machen. Wenn der Vermieter ein Einheitsbild gewährleistet haben will, ist das nur sein Problem, verpflichtet den Mieter aber zu nichts.
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