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Mahnung - Unbekannt verzogen - selber kontakt. - Mahnwucher

 
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HenryWilt
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Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 18:21    Titel: Mahnung - Unbekannt verzogen - selber kontakt. - Mahnwucher Antworten mit Zitat

Hallo, ich schreibe mal chronologisch, was passiert ist:

6.11.2002 angeblich Anmeldung f. Vhs-Kurs via Email/Internetformular
Juni 2003 1. Mahnung der 60 Euro f. nicht besuchten Kurs
Juni 2003 Nachricht auf Vhs-Anrufbeantworter hinterlassen, daß Kurs nicht besucht

Februar 2004 Umzug in andere Stadt
August 2004 Einstellung des Nachsendeantrages

Mai 2005
Alte Mahnung in Zettelkiste gefunden, da ungutes Gefühl (hatte damals nie Rückruf erhalten) bei Vhs angerufen. Die Sache wurde im Dez. 2004 dem Anwalt übergeben.

1.6.2005 (gestern) Anwalt kontaktiert und um Status gebeten
2.6.2005 Heute Mahnforderung v. Anwalt erhalten (einfacher Brief)

Kosten: 60 Euro f. Kurs + Zinsen + Auskunftsgebühren (6 Euroe) + 45.24 Mahngebühren

Laut Anwalt (haben eben telefoniert) hat sich mein gestriges Gespräch mit Absendung des Mahnbriefes überschnitten.
Meine Adresse habe dieser via Einwohnermeldeamt erhalten (die Strasse ist sonderbarerweise falsch)

Meine Fragen:
- Sind die Gebühren in Höhe von 45.24 f. Mahnung im Dez. 2004 bei einem Streitwert von 60 Euro gerechtfertigt ? (Ich finde im Internet nur 25 Euro....)
- Wenn ich heute noch an Vhs direkt die Kursgebühren überweise, könnte ich dann auch behaupten, das alles hätte sich überschnitten und müßte nicht auf Anwaltsmahnung reagieren?
- Wie sind die Chancen, Einspruch gegen angebl. Internetanmeldung zu erheben?

Da ich mit meiner Schlurerei nicht ganz unschuldig an dem Debakel bin, würde ich jetzt lieber die Vhs entschädigen, als dem Anwalt 45 Euro zu geben für Null-Arbeit.

Über schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank.
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 18:28    Titel: mahngebühren Antworten mit Zitat

hauptforderung bezahlen (jetzt)
RA Gebühr nicht bezahlen
Die Angelegenheit dürfte nach den üblichen 2 bis 3 briefen ausgebucht werden
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HenryWilt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Danke.

An Vhs bezahlen oder direkt an RA (und damit seine Mahnaufforderung anerkennen)??
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danyb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 21:44    Titel: mb Antworten mit Zitat

an vhs
der anwalt würde wahrscheinlich verrechnen.

keine angst vor den kommenden 2 bis 3 mahnbriefen
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DiNaNa
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 14:05    Titel: VHS und Mahngebühren Antworten mit Zitat

[color=darkred]Hallo,

wenn die Anmeldung per Internet nicht stattgefunden hat (oder auch wenn doch), soll die VHS dies bitte nachweisen. Die sind in der Beweispflicht!!!!
Auf gar keinen Fall zahlen, wenn keine Anmeldung stattgefunden hat.
Ansonsten würde ich nur die Kosten an die VHS überweisen.

Grüße,
DiNaNa
[/color]
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.06.05, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man an alle gläubiger(auch die inzwischen abgegeben haben oder einen Anwalt eingeschaltet) direkt zahlen und sich damit Kosten ersparen ?
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danyb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

bei den inkassounternehmen die den forderungseinzug übernommen haben kann man deren Provisionen getrost ausser acht lassen.
In diesem Fall Zahlungen immer und Nur direkt aufs Gläubiger konto.

Wenn eine Inkassofirma die Forderung aufgekauft hat dann unbedingt die Abtretungsurkunde im Orginal vorlegen lassen ( §§ 174 410 BGB)
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