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Mieter zahlt die letzetn 3 Mieten nicht mehr

 
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Mark Herzog
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 13:22    Titel: Mieter zahlt die letzetn 3 Mieten nicht mehr Antworten mit Zitat

Meine alten Eltern haben Ihr Wochenendhäuschen möbliert vermietet, weil sie zu gebrechlich sind, dort immer hin zu fahren. Bisher hat der Mieter jeden Monat pünktlich seine Miete bezahlt. Nun hat er fristgemäß gekündigt und aber gleichzeitig die Zahlung der letzten Mieten eingestellt. Meine Eltern sind also seit längerem mal wieder zu dem Anwesen gereist um es in Augenschein zu nehmen: Es ist völlig verwarlost. Alleine die Widerherstellung des Gartens, den zu pflegen der Mieter verpflichtet gewesen wäre, wird wenigstens eine Monatsmiete kosten.

Auf sein Verhalten angesprochen hat der Mieter dreist erklärt, er werde die letzten drei Mieten nicht zahlen, weil er doch seinem Geld (Kaution) nicht hinterherlaufen werde.

Was können meine Eltern jetzt ganz schnell tun, um zu verhindern, dass der Mieter abhaut und sie dann in ihrem hohen Alter noch aufwendig nach ihm fahnden müssen, ihn wegen Schadenersatz verklaren u.s.w.

Gibt es Straftabestände, die ggf. eine Handhabe bieten? Kann man eine Einstweilige Verfügung beantragen, aus der vorläufig vollstreckbar wäre, um nicht das langwierige Mahnverfahren abwarten zu müssen?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Die Eltern können auf Zahlung der Miete klagen, da ein abwohnen der Kaution den Sicherungszweck untergräbt. Die Eltern sollten sich einen Anwalt der auf Mietrecht spezialisiert ist nehmen. Alles andere wird wenig bringen. Der Anwalt kann auch etwas zu dem VMpfandrecht sagen, vielleicht kann dieses hier angewendet werden.

Beim Garten wird es wohl schwierig, da der VM den Mieter nicht vorschreiben kann wie der Garten auszusehen hat, sprich wenn der Mieter meint er müsse einen Naturgarten anlegen kann der VM nicht viel machen.
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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::


Beim Garten wird es wohl schwierig, da der VM den Mieter nicht vorschreiben kann wie der Garten auszusehen hat, sprich wenn der Mieter meint er müsse einen Naturgarten anlegen kann der VM nicht viel machen.



Hallo,

aber auch nur solange der Garten dadurch nicht zweckentfremdet wird. Sprich, z.B.: wenn eine Grünfläche so vernachlässigt wird, dass eine Waldfläche draus entsteht.


Aufwendig wird die Fahndung erst, wenn er ins Ausland zieht, oder sich an seinem neuen Wohnort nicht anmeldet. Ansonsten kostet es in unserem Einwohnermeldeamt EUR 7,50.

Leider ist das eine weit verbreitete Vorgehensweise der Mieter. Man lernt sie leider erst dann richtig kennen, wenn sie nichts mehr benötigen.
Von drei Mietsparteien, die innerhalb der letzten Jahre bei mir ausgezogen sind, hat nur eine alles bezahlt, und es war die, von der ich es gar nicht mehr erwartet habe.

Grüsse aus Hessen
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Vor Mietende kann man auch bei Gericht einen Mahnbescheid (im Schreibwarenladen erhältlich) abgeben. Das kostet viel weniger als ein Prozeß (und das Geld sieht man ja nicht wieder, wen der Mieter kein Geld hat!).
Darin muss nur stehen, welche Mieten nicht gezahlt wurden und wieviel zu zahlen ist. Dafür ist kein Anwalt nötig, weil auch keine Begründungen angegeben werden müssen.
Widerspicht der Mieter nicht oder tut er nichts, hat man einen Titel. Widerspricht er, landet das Ganze vor Gericht.

Da die Sache klar ist, weil eine Kaution nicht abgewohnt werden kann, erhält man den Titel.

Problematisch kann es werden, wenn man sich zu lange Zeit läßt.
Wenn möglich, sollte man dem Mieter aber noch eine Frist (7 Tage sind genug) setzen, in denen er die Miete noch zahlen kann. Dann aber sofort zum Gericht!!!
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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