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Schadensersatz gekürzt

 
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startpower
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 12:13    Titel: Schadensersatz gekürzt Antworten mit Zitat

Hallo

ist ein wasserschaden aufgetreten bei dem die holzdecke und die tapete schaden erlitten hat. ein handwerksbetrieb erstellt eine preisangebot und versicherung schickt einen gutachter der diesen preis bestätigt und die versicherung würde dann von diesen betrag 30% abziehen ist halt der zeitwert...

meiner meinung nach ist doch aber die schadenshöhe vom gutachter und das preisangebot des handwerkers der zeitwert... oder täusche ich mich Traurig
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo startpower,

ich gehe mal davon aus, dass es sich hierbei um die Haftpflichtversicherung handelt.

Tapeten halten erfahrungsgemäß, je nachdem in welchem Zimmer sie sich befinden, so ca. 5 bis 10 Jahre. Danach ist Neutapezieren erforderlich.

Wenn nun z.B. der Schaden 7 Jahre nach dem letzten Tapezieren aufgetreten ist, ist die Tapete bereits um 7/10 "abgewohnt", der Zeitwert würde also nur noch 30 % betragen.

Änhliches gilt für die Holzdecke, nur sind hier die zeiträume deutlich länger.

Wenn es sich um einen Leitungswasserschaden handelt, wäre es hier günstig, den Schaden der Gebäude-Leitungswasser-Versicherung zu melden (sofern vorhanden), die ersetzt grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert ohne Abzüge.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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startpower
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

danke erstmal, aber es ist eine waschmaschine gewesen
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

startpower hat folgendes geschrieben::
danke erstmal, aber es ist eine waschmaschine gewesen


ja und? Ausgelaufene Waschmaschine ==> Leitungswasserschaden im Sinne der Wohngebäude-Versicherungsbedingungen. (zumindest, wenn keine grobe Fahrlässigkeit seitens des VN vorliegt)
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Grüße, Mogli
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