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recht.de :: Thema anzeigen - VM "zweigt" Geldbetrag von Nebenkosten für andere
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VM "zweigt" Geldbetrag von Nebenkosten für andere

 
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loyal
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 13:06    Titel: VM "zweigt" Geldbetrag von Nebenkosten für andere Antworten mit Zitat

Mein Vermieter hat (ohne mein Wissen und Einwilligung ) bei d. Energiezweckverband
veranlasst, dass dieser - angenommen mal 20 Euro/Monat - für Heizkosten abrechnet!!!
Diesen Betrag hat er dann auf die Miete umgelegt. (Grund: Er hat sich geärgert, dass mein Auto manchmal auf einem eingezeichneten - kostenpflichtigen Parkplatz steht; Übrigens stehen da auch andere Hausbewohner des öfteren)
Was kann ich tun??

Danke und schönen Tag
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loyal
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 13:16    Titel: :oops: Hoppla Antworten mit Zitat

H oppla, da ist mir wohl ein halber Satz flöten gegangen!!

Mein VM hat ohne mein Einverständnis/Wissen - von meinen Nebenkosten, die für ua. auch für Strom (Energiezweckverband) vorgesehen sind - 20 Euro/Monat für "falsches Parken" im Hof abgezogen.
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Ahnung ob es rechtlich einwandfrei ist (vermutlich nicht, aber die gute Absicht zählt) , ich hätte es an seiner Stelle genauso gemacht.

Sind Sie der Meinung kostenpflichtige Parkplätze umsonst nutzen zu können?
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loyal
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
nur kurz zu Erklärung:

Das PARKEN war NIE EIN DAUERPARKEN !
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

loyal hat folgendes geschrieben::
Hallo,
nur kurz zu Erklärung:

Das PARKEN war NIE EIN DAUERPARKEN !


Was ist das denn für eine Rechtfertigung? Einer rechtswidrigen Handlung kann wohl kaum durch die Begrenzung auf einen hier nicht bekannrten Zeitraum zur Rechtmäßigkeit verholfen werden.

Anscheinend wurde in Kenntnis der Mietforderung ein Stellplatz genutzt. Die Annahme, dass damit ein Mietvertrag durch konkludente Handlung abgeschlossen wurde, scheint mir nicht abwegig zu sein.
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt für Fragesteller und Antworter gleichermaßen: Bitte keine individuelle Rechtsberatung im FDR!
Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den recht.de Knigge!
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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