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Hallo, wir haben ein großes Problem und zwar unserem Freund wurde zum 30.09.2003 weil das Haus abgerissen werden soll. Nun steht in dem Kündigungsschreiben "Durch den Abriß fällt der Wohnraum ersatzlos weg" Nun die erste Frage ist das überhaupt so rechtens??? Oder hat er evtl. doch einen Anspruch auf einen angemessenen Wohraum?
Nun zur 2ten Frage, es ist nun Klage ergangen zwecks Räumung des Anwesens lohnt es sich da Widerspruch einzulegen gegen diese Klage????
Schon mal jetzt Vielen Dank für die Antworten!!! Gruß Conny
Ja der Freund hat sicherlich Anspruch auf Wohnraum, aber dieser kommt ihm nicht zugeflogen. Das heisst wenn der VM keinen anderen Wohnraum bieten kann weil er einfach keinen hat dann muss der Freund halt sich auf die Socken machen und sich eine Wohnung suchen. Sonst müsste ja jeder VM der wegen Eigenbedarf kündigt dem noch Mieter eine neue Wohnung suchen.
Ob die Kündigung so in Ordnung ist und war entscheidet bei der Räumungsklage der Richter. Allerdings sollte der Freund dabei bedenken das er für sämtliche Kosten des VM aufkommen muss wenn er diese Klage verliert. Von den Schadensersatzforderungen die sich ergeben könnten mal ganz abgesehen.
Angesichts der Kosten die auf den Freund zukommen sollte er sich dringend einen Anwalt nehmen und mit dem das ganze besprechen und sich beraten lassen.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 44 Wohnort: Region Hannover
Verfasst am: 13.06.05, 13:55 Titel:
Man kann doch annehmen, dass es dem Freund innerhalb von knapp zwei Jahren gelingen könnte, sich eine neue Wohnung zu suchen, wenn er sich denn mal auf die Socken gemacht hätte.
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