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Verfasst am: 13.06.05, 15:29 Titel: Unangenehmer Besuch in WG kündigt sich an... Was tun?
Hallo, M.(21, Studentin) wohnt in einer 4er WG.Die Mitbewohnerin (17, Auszbildende) hat vor in einiger Zeit ihren Ex-Freund (20, sitzt im Gefängnis seine Jugenstrafe ab) mal für ein Wochenende bei ihnen einzuquartieren. Die anderen drei Mitbewohnerinnen und die Vermietersind nicht gerade begeistert, weil sie bisher viel von ihm gehört haben, was ihre Haltung ihm gegenüber immer schlechter werden lässt. Er nimmt Drogen, behandelt ihre Mitbewohnerin wie den letzten Dreck und scheint sich noch immer nicht gebessert zu haben.
Sie versteht ihre Sorgen nicht. Leider.
Nun wollte M. wissen, ob ihr da jemand weiterhelfen kann?
Dürfen die drei Mädels seinen Besuch verbieten?
Wenn nein, was können sie sonst tun?
und was der Vermieter gern wissen würde:
Ist der Mietvertrag rechtsgültig, wenn sie(wie gesagt, erst 17) ihn unterschrieben hat?
Kann er ihr kündigen, wenn im Mietvertrag steht, dass hierzu ein Grund vorliegen muss?
Liebe Grüße, (ich hoffe ihr könnt den Mädels helfen, denn die haben wirklich Angst, dass der Freund der Mitbewohnerin tatsächlich auf Besuch kommt.)
So Fälle gab es bei meiner Mutter in der Siedlung auch. Ein Mann darf nicht mehr seine Mutter besuchen, da die AG in deren Haus die Wohnung liegt Hausverbot erteilt hat. War allerdings auch ein Fall von Stromklau. Im anderern Fall ging es um Mietbetrug und der junge Mann darf nicht in das Haus, in dem seine Freundin wohnt. Ob das rechtlich so in Ornung ist bezweifle ich persönlich zwar-aber wenn ihr alle Wiederstand leistet müsste die junge Frau eigentlich wissen, was sie tut. Ich denke allerdings auch, es spielt noch eine Rolle, wer Hauptmieter in der Wohnung ist und der kann natürlich jederzeit Leute draussen lassen.Gruß M.
Jeder Mieter oder auch Untermieter darf Besuch empfangen.
Die anderen Mitbewohner können daher nichts gegen den Besuch unternehmen, solange nichts besonderes vorfällt. Begeht der Besuch irgendwelche Straftaten ggü. den Mitbewohnern, kann man ihm möglicherweise durch einstweilige Verfügung den erneuten Besuch verbieten lassen.
Kann man nur den Besuch nicht verbieten? Oder bestünde die Möglichkeit wenigstens Übernachtungen zu verbieten, wenn die Mädels sich durch die Anwesenheit des Besuchs nicht nur gestört, sondern auch bedroht fühlen? Schließlich wird die Wohnung in dem Fall ja zu viert angemietet.
Haben die Vermieter Mitspracherecht, wenn sie unter der Wohnung wohnen und ein direkter Durchgang zur Wohnung existiert?
M. hat mittlerweile erfahren, dass der Vertrag der 17jährigen ungültig ist. Ist es dem Vermieter in dem Falle möglich sie "rauszuwerfen"?
Der Mietvertrag mit der 17 jährigen ist erstmal nur schwebend unwirksam. Wenn die Eltern dem zustimmen (auch nachträglich) ist er wirksam. Ansonsten kommt es drauf an wie die Mietzahlungen geregelt sind und ob das nicht evtl. unter den "Taschengeld§" fällt (zumal ja auch eigenes Einkommen und Unterhalt seitens der Familie bestehen wird). Das Problem löst sich aber sobald se 18 ist und die Miete zahlt. Spätestens dann ist der Vertrag wirksam geschlossen.
Drastisch formuliert, bevor der Freund nicht massiv leib und leben der anderen Mieter oder des VM bedroht wird ein Hausverbot nicht durchzusetzen sein. Alleine sich bedroht fühlen reicht dafür bei weiten nicht aus.
Jeder der Mieter darf sich besuchen lassen von wem auch immer. Dagegen kann kein VM oder anderer Mieter etwas sagen. Übernachten fällt unter das Besuchen und kann somit auch nicht verboten werden vom VM oder anderen Mietern.
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