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Wenn man kleinere Reparaturen selbst bezahlen muß, stellt sich die Frage, was man z. B. in den folgenden Fällen bezahlen muß oder ersetzt bekommt:
1. verschlissene FUßBÖDEN (Laminat im Bad, Auslegware auf den Treppen z. B.),
wenn dieser nicht Bestandteil des Mietvertrages ist und auch bei Einzug nicht neu war. Wer zahlt, wenn der Mieter einen neuen möchte, weil der alte durch ist. Wer zahlt bei Auszug nach mehr als 10 Jahren Mietdauer, wenn der Vermieter einen neuen möchte?
2. gerissene ROLLOBÄNDER,
wenn diese nicht im Mietvertrag angeführt sind.
3. gebrochenes (Wortsperre: Name),
wenn der Herd im Mietvertrag aufgeführt ist. Kommt nach mehr als 10jähriger Nutzung eines noch älteren (Wortsperre: Name) eine Kostenteilung für ein neues (Wortsperre: Name) in Betracht, muß der Mieter den Zeitwert erstatten (wieviel?) oder muß der Mieter vielleicht gar nicht für den Schaden aufkommen?
1. Wenn der Bodenbelag nicht mitgemietet wurde muss der Mieter selbst dafür sorgen das er einen hat, oder halt ohne dort wohnen. Ist der Bodenbelag mitgemietet muss der VM diesen Instandsetzen wenn er kaputt ist. Alle Schäden die über das normale wohnen hinausgehen muss der Mieter dann ersetzen. Aber nur den Zeitwert und der dürfte bei Teppichen nach 10 Jahren gleich null sein. Laminat hat natürlich eine wesentlich höhere Lebensdauer als ein Teppich.
2. Dürfte unter die Kleinreparaturklausel fallen und somit vom Mieter zu bezahlen
3. Haftpflichtversicherung melden, die kümmert sich um die Regulierung ist das einfachste. Ansonsten muss der Mieter für Schäden die er angerichtet hat auch aufkommen. Meiner Meinung nach muss der Zeitwert bezahlt werden, wobei dieser relativ hoch sein dürfte da ein normales (Wortsperre: Name) doch sehr lange hält bei normalen Gebrauch.
zu 3., gebrochenes (Wortsperre: Name): hier wird wohl die Privathaftpflichtversicherung die Deckung ablehnen.
Zwar sind normalerweise Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen mitversichert, davon ausgeschlossen sind aber u.a.
* Schäden an Elektrogeräten
* Glasschäden, soweit sich der VN hiergegen besonders versichern kann.
Ein gebrochenes Glaskeramik-Kochfeld ist ein Glasschaden; hierfür kann der Mieter eine Glasbruchversicherung abschließen. Der oben genannte Ausschluss kommt also zur Anwendung. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
1. Wenn der Bodenbelag nicht mitgemietet wurde muss der Mieter selbst dafür sorgen das er einen hat, oder halt ohne dort wohnen. Ist der Bodenbelag mitgemietet muss der VM diesen Instandsetzen wenn er kaputt ist.
Was bedeutet "mitgemietet"? Wenn man in ein Haus einzieht, das Laminat- und Teppichböden hat, die aber im Mietvertrag nicht erwähnt werden, sind die dann mitgemietet?
Dann kann man eigentlich davon ausgehen das die Bodenbeläge mitgemietet sind. Ausser es gab irgendwelche Vereinbarungen zwischen dem Vormieter und jetzigen Mieter in dennen festgelegt ist das der Mieter die Bodenbeläge vom Vormieter übernimmt.
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