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kennt jemand o.g. auflagen bzw. kann mir sagen, bei welcher stelle ich mich über diese informieren kann ?
konkret geht es um folgenden fall:
ich habe am we post von der vermieterin bekommen, in der sie aufgrund baupolizeilicher auflagen das anbringen von blumenkästen außerhalb des geländers aus sicherheitsgründen nicht gestattet. sie bittet dringend, dass ich die blumenkästen nach "innen" verlege, um so eine beschädigung von sachanlagen oder gefährdung von personen durch ein mögliches herunterfallen der kästen zu vermeiden.
würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte !
danke !
lg
votary
ps: möchte mich entschuldigen, hatte das thema aus versehen bei immobilienrecht eingestellt !
hab's ja gemacht, weil ich davon ausging, es sei o.k. ! sieht man schließlich überall !!!
hab noch nie was von baupolizeilichen auflagen gehört.
könnte ja noch verstehen, wenn der balkon zur straßenseite hin verläuft und evtl. durch herunterfallen fußgänger verletzt würden... aber mein balkon liegt nach hinten raus. zum garten. der noch nicht mal genutzt wird, sondern nur von der eigentümerin gepflegt !
hab noch nie was von baupolizeilichen auflagen gehört.
Die gibt es auch nicht.
Es ist lediglich zu gewährleisten, dass die Schutzwirkung des Geländers durch die Anhängsel nicht beeinträchtigt und auch keine Kletterhilfe für Kleinkinder geboten wird. Natürlich auch, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, dass die Verankerung ausreichend sturmsicher ausgeführt ist.
Fällt ein Blumenkasten vom Balkon dann kann der Mieter belangt werden.(Körperverletzung § 223 StGB) und muß u.U. einen entstandenen Schaden ersetzen ( § 823 BGB)
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