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silberberg
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 12:58    Titel: Problem Antworten mit Zitat

Familie A kauft sich ein altes Haus, welches noch umfassend saniert werden muss. Der Vorteil ist, dass der Bruder (Herr B) der Ehefrau von Familie A eine Baufirma hat.

Wie in Familien so üblich hilft der Bruder (Herr B) unentgeldlich der Familie A bei der Modernisierung mit.
Damit es kostengünstiger wird, kauft Herr B sämtliche Materialien, da er ja wesentlich bessere Konditionendurch seine Firma hat. Mit dem Barbezahlen spart man nochmal 3% und die Rechnungslegung erfolgt auch nicht über die Firma des Herrn B. Das Geld dafür bekommt Herr B immer Bar von Familie A.

Nun möchte die Bank für den Kredit an Familie A Rechnungen oder Quittungen sehen. Da aber alle Rechnungen und Quittungen auf Herr B laufen, erkennt diese die Bank nicht an. Also schreibt Herr B einfach eine Scheinrechnung in Höhe der eingesetzten Mittel. Doch plötzlich will die Bank das Geld nur an Herrn B auszahlen, obwohl Familie A es ja quasi schon alles bezahlt hat und es mit der Firma des Herrn B eigendlich nichts zu tun hat, da er ja als Privatperson geholfen hat und nur seine günstigen Einkaufskonditionen für Familie A genutzt hat.

Welchen Ausweg gibt es aus diesem Dilemma für Familie A und an welchen Punkten hat sich Familie A bzw. der Bruder (Herr B) jetzt evtl. im Sinne des Steuerrechts "strafbar" gemacht?

Vielen Dank für die Antworten.

MfG Silberberg
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das ganze Problem ist, dass anstelle einer Quittung, die sowieso auszustellen gewesen wäre, eine -inhaltlich korrekte-Rechnung über die tatsächlich geflossenen Mittel nachträglich ausgestellt wurde, dürfte das strafrechtlichfür A egal sein.


Und wenn B das ganze offen verbucht und korrekt abgewickelt hat, dürfte es auch für ihn keine Probleme geben.

Einfacher wäre es gewesen, die geforderte Quittung auszustellen....
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