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Frage zu Bürgschaft

 
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Abydos
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 20:47    Titel: Frage zu Bürgschaft Antworten mit Zitat

Hallo erst mal.

Wäre schön wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.
A und B leben zusammen(nicht verheiratet).A hat ein Auto finanziert und B als Bürge unterschrieben da A selbständig ist. Nun geht A in Privatinsolvenz und ist dann wieder angestellt mit 900,-€. Einkommen.A und B wohnen immer noch zusammen.
Nun meine Frage: Muss B für den Rest der Autofinanzierung aufkommen wenn A nicht mehr bezahlt obwohl A eine Schuldbefreiung beantragt hat und nach 6 Jahren schuldenfrei ist?Gibt es da Sonderregelungen bei Insolvenzen?
Im voraus schon mal Danke für antworten.

MFG
Abydos
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, denn das Insolvenzverfahren von A schützt B nicht, sofern sich B nicht ebenfalls in der Insolvenz befindet.
Wenn B eine Bürgschaft für die Forderung der Auto-Bank unterschrieben hat, haftet er gesamtschuldnerisch mit seinem gesamten Vermögen für diese Forderung (was ja auch der eigentliche Zweck einer Bürgschaft ist!).
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Abydos
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.

MFG
Abydos
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