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Verfasst am: 14.06.05, 20:47 Titel: Frage zu Bürgschaft
Hallo erst mal.
Wäre schön wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.
A und B leben zusammen(nicht verheiratet).A hat ein Auto finanziert und B als Bürge unterschrieben da A selbständig ist. Nun geht A in Privatinsolvenz und ist dann wieder angestellt mit 900,-€. Einkommen.A und B wohnen immer noch zusammen.
Nun meine Frage: Muss B für den Rest der Autofinanzierung aufkommen wenn A nicht mehr bezahlt obwohl A eine Schuldbefreiung beantragt hat und nach 6 Jahren schuldenfrei ist?Gibt es da Sonderregelungen bei Insolvenzen?
Im voraus schon mal Danke für antworten.
Ja, denn das Insolvenzverfahren von A schützt B nicht, sofern sich B nicht ebenfalls in der Insolvenz befindet.
Wenn B eine Bürgschaft für die Forderung der Auto-Bank unterschrieben hat, haftet er gesamtschuldnerisch mit seinem gesamten Vermögen für diese Forderung (was ja auch der eigentliche Zweck einer Bürgschaft ist!).
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