Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Pfändungsfreibetrag?? Geht das?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Pfändungsfreibetrag?? Geht das?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Lines200
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 18:21    Titel: Pfändungsfreibetrag?? Geht das? Antworten mit Zitat

Hallo Forum

A bekommt seid 11 Monaten den Pfändungsfreibetrag
vom Arbeitgeber ausgezahlt, mehrer Pfändungen, usw.

Gestern kam ein Versicherungstyp zu Herr A, er habe
an seiner Lebensversicherung seid April 2002 keine
Beiträge gezahlt, und soll nun 1500 Euro nachzahlen.
Herr A bereitet mit sein Anwalt seine Private Insollvenz vor.
Jetzt meint der Versicherungstyp zu Herr A:
Egal ob er den Pfändungsfreibetrag ausgezahlt bekommt, die
versicherung kommt an die 1500 Euro, Herr A habe damals
eine freiwillige Abtretung unterschrieben, das hebt die
Pfändungsfreigrenze auf. Der nette Versicherungstyp meinte dann
wohl zu Herr A, die sind in der lage das komplette geld vom konto
zu holen, aber ohne kontopfändung.
Geht denn so etwas??
Kann man die Pfändungsfreigrenze umgehen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 00:14    Titel: Re: Pfändungsfreibetrag?? Geht das? Antworten mit Zitat

Lines200 hat folgendes geschrieben::
Geht denn so etwas??


grunsätzlich schon, hier aber nicht. Fraglich ist aber, was abgetreten wurde (Lohn? Kontoguthaben?)

Lines200 hat folgendes geschrieben::
Kann man die Pfändungsfreigrenze umgehen?


grundsätzlich schon. Aber nicht mit einer Abtretung sondern bei einer Pfändung wenn mit öffentlichen Urkunden nachgewiesen werden kann, dass es sich um eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung handelt. Oder es geht um Unterhaltsansprüche.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.