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Ich möchte da mal wirklich eindringlich auf das Thema über die bereits vorliegende Rechtssprechung eingehen. Auch ich war mal der Meinung, finde ein vergleichbares rechtskräftiges Urteil und das hilft dir dann weiter. So denken am Anfang wohl die meisten.
Das kann man aber getrost vergessen. Stichwort richterliche unabhängigkeit. Der Richter kann wirklich machen was er will, wenn ihm deine Nase nicht gefällt kannst du Urteile zitieren ohne Ende, ist ihm scheissegal.
Die bringen es dann im Urteil sogar fertig, wirklich intelligente Leitsätze (aus durchaus intelligenten Urteilen, ja die gibt es) zu zu zitieren und genau entgegengesetzt zu entscheiden. Ich schere auch wirklich nicht alle Richter über einen Kamm und bin durchaus in der Lage mir vorzustellen, dass es welche gibt die sich Mühe geben und ihren Beruf ernst nehmen. Bis jetzt habe ich allerdings keinen gesehen, der dem entspräche. Und auf Richter die alle Beweismittel ignorieren und sich auf Basis von purer Spekulation ein Urteil hinbiegen kann man verzichten.
Meiner Versicherung ist es schon in der ersten Instanz nicht gelungen die vorgeworfene arglistige Täuschung zu beweisen, weil meine medizinischen Unterlagen lückenlos waren und es keine Vorgeschichte zur Erkrankung und demzufolge natürlich auch keine Diagnose darüber in dem strittigen Zeitrahmen gab. Die Richter haben dieses problem der Versicherung elegant gelöst indem sie wie folgt entschieden-
Zitat:.................Zwar kann davon ausgegangen werden, dass der Arzt Dr. X wegen des Verdachts auf xxxxxxxxxxx Untersuchungen eines Radiologen und später der Zeugin veranlasst hat. Das schliesst aber nicht aus, dass diese Diagnose von einem anderen Arzt nicht schon viel früher gestellt und dem Kläger auch bekannt war. Die veranlassten Untersuchungen müssen nicht die erste Diagnose dieser Krankheit gewesen sein. Das erschliesst sich zwanglos daraus, dass der Kläger dem Arzt Dr. X die ihm bereits bekannte Diagnose lediglich nicht mitgeteilt zu haben braucht, dieser deshalb - für sich erstmals - ein Ergebniss gefunden hat, das der Kläger bereits kannte...........
Einer solchen Schlussfolgerung hat man, zumal sie sich im Urteil findet, nichts entgegenzusetzen. Mein Urteil war 10 Seiten lang und bestand ausschliesslich aus solchen Bolzen. Klage abgeschmettert.
Was ist eigentlich mit dem Versicherungsvertreter? Er hat doch den Antrag mit ausgefüllt ! Er hat doch auch diverse Krnakheiten als lapidar und nicht erwähnenswert beurteilt. Sind vielleicht sogar Versicherungsvertreter dazu angehalten gewisse Dinge einfach nicht im Antrag zu vermerken?
So ist es. Am Montag war ein Zwangsversteigerungstermin unseres Hauses angesetzt. Sieben jahre ohne Einkommen weil man von einer LV Gesellschaft verarscht wird schlagen sich leider negativ in den Bilanzen nieder, denn die Kredite aus guten Tagen hören durch eine schwere Erkrankung und Erwerbsunfähigkeit nicht auf zu existieren.
Die Bank, eine grosse deutsche Bausparkasse, war zu keinem Zeitpunkt zu irgendwelchen Zugeständnissen oder Verhandlungen bereit. Zahl oder stirb, die machen keine Gefangenen. Auch nicht wenn das Ende des Rechtsstreits mit der LV jetzt eigentlich mit totalem obsiegen klar absehbar ist.
Auch seitens des Amtsgerichts wurden alle Einwände abgelehnt. Nur durch einnen Rückkauf des titulierten Anspruchs seiten eines anderen Mitglieds der Familie war das Ende für dieses mal in letzter Sekunde noch abwendbar.
ZV Termin geplatzt, aber sollte das nochmal passieren ist das ganze nicht mehr abwendbar denn die Zinsen und Kosten die für derlei Scherze entstehen sind in keinster Wiese tragbar oder aufzufangen. In nicht mal 5 Jahren verdoppeln sich da die Schuldbeträge locker und man kommt nie wieder raus.
Manchmal denke ich, es wäre besser gewesen in den Tag hinein zu leben, ohne sich etwas zu erarbeiten. So wie es im Augenblick aussieht, hätte ich dann genauso kein Geld in der Tasche aber wenigstens keinerlei Sorgen in diese Richtung. Ich sässe ohne Kohle mit Sozialhilfe bzw. Grundsicherung sicher in einer Mietwohnung und alle könnten mich kreuzweise.
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