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In einem Mehrfamilienhaus mit 5 Parteien (Erdgeschoss=Friseur, im ersten stock eine Familie mit Kleinkind, im 2. Stock eine Familie mit Jugendlicher, 3.Stock Paar ohne Kind, 4.Stock Familie mit 2 Kindern). In den unteren Geschossen befinden sich Balkone, im 4.Stock/Dachgeschoss kein Balkon. Im Hinterhof befindet sich ein Garten, der durch ein Schloss verschlossen ist. Die Parteien aus den unteren Stockwerken haben einen Schlüssel, die Familie aus dem 4.Stock nicht. Es wurde auch nichts im Mietvertrag dazu vereinbart.
Hat nicht jeder dann das Recht in den Garten zu gehen, zumal die unteren Stockwerke über einen Balkon verfügen?
Nein !!
Grundsätzlich kann der Mieter eines Mehrfamilienhauses einen Hausgarten nur benutzen wenn es dies mit seiner Wohnung vermietet ist, oder wenn er allen Hausbewohnern zur Verfügung steht.(Gemeinschaftseinrichtung). Es gibt aber kein Gewohnheitsrecht wonach der Mieter einer Erdgeschoss Wohnung ohne weiteres auch den Hausgarten benutzen darf. Der Garten ist mit der Wohnung vermietet, wenn es ausdrücklich so im Vertrag steht. Dafür reicht die Formulierung "Der Garten wird zur Nutzung überlassen" (LG Hamburg WM 2000, 180)
War ursprünglich nichts vereinbart, hat aber der Vermieter viele Jahre hindurch die Benutzung des Gartens geduldet, dann kann man annehmen, dass der Mietvertrag insoweit stillschweigend erweitert wurde. (AG Solingen WM 80, 112)
Ist die Benutzung des Gartens mehreren gestattet, dann darf sich nicht einer von Ihnen einen Teil abzäunen. Ist ein Garten mit der Wohnung vermietet, dann dürfen die Kinder des Mieters ihre Spielkameraden in den Garten mitbringen, der Vermieter darf es nicht untersagen. (AG Solingen WM 80, 112)
Ist der Garten zusammen mit der Wohnung vermietet, dann darf der Vermieter den Garten alleine nicht kündigen, sondern nur zusammen mit der Wohnung. (LG Hannover WM 82, 83)
.... Die Parteien aus den unteren Stockwerken haben einen Schlüssel, die Familie aus dem 4.Stock nicht. Es wurde auch nichts im Mietvertrag dazu vereinbart. Hat nicht jeder dann das Recht in den Garten zu gehen, zumal die unteren Stockwerke über einen Balkon verfügen?
Warum haben die Parteien aus den unteren Stockwerken einen Schlüssel?
Weil sie das Recht haben, weil es explizid Mietvertrag steht, oder weil sie den Vermieter höflich danach gefragt haben?
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
auf schriftliche nachfrage beim hausverwalter (wer hat zugang zu dem garten) kommt schriftliche antwort: "zugang zum garten haben nur die beiden parteien nach hinten raus" (also die, die terrasse zum garten haben).
haben nun alle das recht auf gartennutzung oder kann man sich auf die schrifltiche aussage des vermieters stützen?!
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