Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gartenbenutzung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gartenbenutzung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
pappnaesin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 12:05    Titel: Gartenbenutzung Antworten mit Zitat

Hallo!

In einem Mehrfamilienhaus mit 5 Parteien (Erdgeschoss=Friseur, im ersten stock eine Familie mit Kleinkind, im 2. Stock eine Familie mit Jugendlicher, 3.Stock Paar ohne Kind, 4.Stock Familie mit 2 Kindern). In den unteren Geschossen befinden sich Balkone, im 4.Stock/Dachgeschoss kein Balkon. Im Hinterhof befindet sich ein Garten, der durch ein Schloss verschlossen ist. Die Parteien aus den unteren Stockwerken haben einen Schlüssel, die Familie aus dem 4.Stock nicht. Es wurde auch nichts im Mietvertrag dazu vereinbart.
Hat nicht jeder dann das Recht in den Garten zu gehen, zumal die unteren Stockwerke über einen Balkon verfügen?

Danke schonmal!
Grüsse
Nicole
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nein !!
Grundsätzlich kann der Mieter eines Mehrfamilienhauses einen Hausgarten nur benutzen wenn es dies mit seiner Wohnung vermietet ist, oder wenn er allen Hausbewohnern zur Verfügung steht.(Gemeinschaftseinrichtung). Es gibt aber kein Gewohnheitsrecht wonach der Mieter einer Erdgeschoss Wohnung ohne weiteres auch den Hausgarten benutzen darf. Der Garten ist mit der Wohnung vermietet, wenn es ausdrücklich so im Vertrag steht. Dafür reicht die Formulierung "Der Garten wird zur Nutzung überlassen" (LG Hamburg WM 2000, 180)
War ursprünglich nichts vereinbart, hat aber der Vermieter viele Jahre hindurch die Benutzung des Gartens geduldet, dann kann man annehmen, dass der Mietvertrag insoweit stillschweigend erweitert wurde. (AG Solingen WM 80, 112)

Ist die Benutzung des Gartens mehreren gestattet, dann darf sich nicht einer von Ihnen einen Teil abzäunen. Ist ein Garten mit der Wohnung vermietet, dann dürfen die Kinder des Mieters ihre Spielkameraden in den Garten mitbringen, der Vermieter darf es nicht untersagen. (AG Solingen WM 80, 112)

Ist der Garten zusammen mit der Wohnung vermietet, dann darf der Vermieter den Garten alleine nicht kündigen, sondern nur zusammen mit der Wohnung. (LG Hannover WM 82, 83)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 17:20    Titel: Re: Gartenbenutzung Antworten mit Zitat

pappnaesin hat folgendes geschrieben::
.... Die Parteien aus den unteren Stockwerken haben einen Schlüssel, die Familie aus dem 4.Stock nicht. Es wurde auch nichts im Mietvertrag dazu vereinbart. Hat nicht jeder dann das Recht in den Garten zu gehen, zumal die unteren Stockwerke über einen Balkon verfügen?

Warum haben die Parteien aus den unteren Stockwerken einen Schlüssel?
Weil sie das Recht haben, weil es explizid Mietvertrag steht, oder weil sie den Vermieter höflich danach gefragt haben?
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM braucht aber nicht jedem Mieter die Benutzung zu gestatten. Einfach mal nachfragen?????
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

wie schaut es denn hier aus:

im mietvertrag steht "gemeinschaftgarten".

auf schriftliche nachfrage beim hausverwalter (wer hat zugang zu dem garten) kommt schriftliche antwort: "zugang zum garten haben nur die beiden parteien nach hinten raus" (also die, die terrasse zum garten haben).

haben nun alle das recht auf gartennutzung oder kann man sich auf die schrifltiche aussage des vermieters stützen?!

danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hensl hat folgendes geschrieben::
wie schaut es denn hier aus:

im mietvertrag steht "gemeinschaftgarten".



Wenn es so im MV dann darf dieser auch von allen genutzt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.