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Risikoversicherung nach Scheidung

 
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DanielaR
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Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 13:09    Titel: Risikoversicherung nach Scheidung Antworten mit Zitat

Hallöchen zusammen,
suche einen Rat. Folgendes:
Ich wurde vor 4 Jahren geschieden, meine Ex-Frau hatte schon vor der Ehe eine Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen. Nach Heirat kam ich als weitere zu versichernde Peron dazu. Sie also als Hauptversicherungsnehmerin, mich mitversichert, Sie dabei als Begünstigte im Todesfall. Durch die Arbeit im öffenltlich Dienst einen sehr geringen Beitrag, für mich 8 Euro/Monat. Versicherungssumme im Todesfall damals 150.000 DM. Sie zahlt die Versicherung immer noch, hat also immer noch meinen Tod versichert.
Nun habe ich schon vor geraumer Zeit versucht aus der Versicherung raus zu kommen, was laut Versicherung aber nur sie selbst veranlassen könnte.

Nun mal abgesehen vonn sämtlichen moralischen Gesichtspunkten dass es mir ja egal sein könnte usw. Gibt es eine Möglichkeit dass ich da raus komme?? Letztendlich geht es mir in der Hauptsache darum dass sie nicht von meinem Tod profitiert.

Viele Grüße
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Daniela,

grundsätzlich hat nur der Versicherungsnehmer selbst die Gestaltungsrechte am Vertrag.

Wurde denn im Scheidungsurteil keine Regelung für diesen Fall getroffen?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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DanielaR
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das ist in der Scheidung garnicht zur Sprache gekommen.
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DanielaR
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

..zu dem Thema kam mir noch eine Idee. Vielleicht kann mir ja jemand sagen was davon zu halten ist.
Wenn jemand (in dem Fall meine EXfrau) bei einer Versicherung einen Anspruch auf eine Zahlung der Versicherungssumme im Todesfall melden möchte, braucht derjenige doch einen Nachweis das der Versicherte tatsächlich gestorben ist. Dies - nehm ich mal an - geht nur durch eine Sterbeurkunde.
Bekommt sie diese irdendwo?? Sie ist ja geschieden!
Wer bekommt die beim Amt?


Grüße
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