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Stromdiebstahl von Allgemeinstrom!! Mieter muss zahlen???

 
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Raubtier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 17:15    Titel: Stromdiebstahl von Allgemeinstrom!! Mieter muss zahlen??? Antworten mit Zitat

EIn Mieter A wohnt seit 5 Jahren beim Vermnieter B. Während der Zeit wurde immer in etwa díe selben Kosten für den Algeméinstrom vom Vermieter B an A abgerechnet. Die Abrechnung schwankte geringfügig.
Nun stellte der Mieter A fest, das ein anderer Mieter C im Haus sich des Algemeinstroms bediente, und Steckdosen manipuliert hat. Dies meldete A dem Vermieter B mündlich...
Auch andere Mieter des Hauses bekamen mit, das Verlängerungskabel von C in den Keller gingen, und meldeten dies ebenfalls.

Nun möchte der Vermiter B von allen Mietern im Haus die Kosten für den Algemeinstrom geltend machen, obwohl diese fast doppelt so hoch, wie der Durchschnitt sind.

Nach ein Wiederspruch von A an B, fühlt sich der Vermiter B nicht verantwortlich, die Kosten zu tragen.


IST DIES RECHTENS??? AUF WELCHE GERICHTSENTSCHEIDUNG ODER §§ KANN SICH A GEGEN B BERUFEN????
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Raubtier
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Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

In wie weit wäre es Rechtens, wenn die Mieter den Durchschnittsverbrauch der letzten 5 Jahre für die Kosten des Algemeinstroms ansetzen, und nur diesen an den VM bezahlen????
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen gar nicht. Die Abrechnung dürfte ja korrekt sein und somit muss meiner Meinung nach auch das Geld an den VM bezahlt werden. Das Geld muss dann der Mieter von dem Verursacher einklagen.
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Raubtier
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Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Ich würde sagen gar nicht. Die Abrechnung dürfte ja korrekt sein und somit muss meiner Meinung nach auch das Geld an den VM bezahlt werden. Das Geld muss dann der Mieter von dem Verursacher einklagen.


Müssen jetzt alle 15 Unschuldigen Mieter die hohen Stromkosten an den VM zahlen, und anschließend den Strom-Dieb verklagen?????
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, anschließend Nein !!!!!
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Die anderen Mieter (sie sind ja schliesslich die Geschädigten, da der Allgemeinstrom anteilig in der Nebenkostenabrechnung jedes Mieters auftauchen) könnten eine Strafanzeige/Strafantrag wegen Diebstahls in die Wege leiten. Dann wird erst einmal polizeilich ermittelt, wer da was manipuliert hat.
Auch möglich wäre eine Information an die zuständigen Stadtwerke über Manipulationen an den elektrischen Anlagen. Wenn diese bei einer Besichtigung eine Gefahr für die Bewohner des Hauses sehen, bekommt der Vermieter als Hauseigentümer Druck.
Ausserdem könnten Sie wegen des Vorfalls die Position Allgemeinstrom in Ihrer Nebenkostenabrechnung bei Ihrem Vermieter reklamieren. Dann muss dieser nachweisen, dass der Allgemeinstrom wirklich in dieser Höhe angefallen ist. Manipulationen gehen in diesem Fall wirtschaftlich zu Lasten des Vermieters.
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Raubtier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
. Dann muss dieser nachweisen, dass der Allgemeinstrom wirklich in dieser Höhe angefallen ist. Manipulationen gehen in diesem Fall wirtschaftlich zu Lasten des Vermieters.



Wenn der Stromdiebstahl zwar von mehreren Mietern gesehen , und den VM gemeldet wurd, nicht aber zur polizeilichen Anzeige gebracht wurde. Muß der VM die wirtschaftlichen Lasten trotzdem tragen????

Wie soll der VM den Nachweis über die angefallenen Stromkosten, ohne den Betrug nachweisen???

Auf welche §§ kann sich der Mieter berufen??
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter muss im Zweifel die Richtigkeit seiner Nebenkostenabrechnung beweisen, schliesslich will er Geld von seinen Mietern!
Und hier gibt es den begründeten Verdacht, dass zumindest die Position "Allgemeinstrom" nicht stimmen kann, weil Leitungen manipuliert wurden und Strom gestohlen wurde.
Da der Vermieter die richtige Höhe des von den Mietern zu zahlenden Allgemeinstromes nicht mehr nachweisen kann, bleibt er auf dieser Abrechnungsposition selbst sitzen.
Noch dazu, wenn bewiesen wird, dass der Vermieter bereits über den Stromdiebstahl informiert wurde und trotzdem nichts dagegen unternommen hat.
Also ist den übrigen, ehrlichen Mietern dringendst anzuraten, die Position Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung nicht anzuerkennen und die Abrechnung entsprechend zu kürzen.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Dann muss dieser nachweisen, dass der Allgemeinstrom wirklich in dieser Höhe angefallen ist. Manipulationen gehen in diesem Fall wirtschaftlich zu Lasten des Vermieters.


Wenn es einen Zähler für den Allgemeinstrom gibt braucht der VM doch nur den Zählerstand ablesen um zu sehen das der Strom wirklich verbraucht wurde. Ausser es wurde am Zähler manipuliert aber davon war hier ja nie die Rede. Somit hat der VM doch ganz klar nachgewiesen das der Strom wirklich verbraucht wurde in der Höhe. Damit ist doch für den VM alles klar, der Strom wurde verbraucht und somit sind die Kosten von den Mietern zu tragen.
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Raubtier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nun haben die Mieter das Problem, das diese Ihn vor Ort diesbezüglich angesprochen haben, und es somit keinerlei schrifttliche Nachweise gibt.

Ein anderer Mieter hat dies dann nochmals gemeldet, als sich der Stromdieb erneut am Hausstrom bediente!

== Mehrere Mieter haben an mehreren Tagen den Stromdiebstahl gesehen, und den VM mündlich mitgeteit.


Was zählt nun???? Wie verhalten sich die Mieter richtig?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Dass der Vermieter informiert wurde, lässt sich doch nachweisen: Die anderen Mieter sind alle Zeugen!
Handlungsvorschlag: Kostenposition Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung nicht anerkennen und die Abrechnung entsprechend kürzen.
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Raubtier
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Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Dass der Vermieter informiert wurde, lässt sich doch nachweisen: Die anderen Mieter sind alle Zeugen!


Die anderen Mitern haben auf alle Fälle das Kabel gesehen!!! Und von zwei weiß man 100%, das die dies den VM gemeldet haben. Ein Mieter hat den VM sogar gezeigt...


Wie wäre das mit den Zeugen, wenn das ganze vor Gericht ginge??
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