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Vermieter verlangt Wiederherstellung des alten Zustands

 
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mogruen
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Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 16:18    Titel: Vermieter verlangt Wiederherstellung des alten Zustands Antworten mit Zitat

folgende Situation:
Mieter A ist vor 5 Jahren in eine Wohnung gezogen, die vom Vermieter B renoviert worden war (offiziell "Ersteinzug nach Sanierung").

Da der Holz-Dielenboden in sehr schlechtem Zustand (keine gerade Flächen) war, verlegte A in 2 Räumen Bodenplatten und Teppichboden - mit dem mündlichen Einverständnis des Vermieters B.
Wegen der neuen Bodenhöhe mussten die Türen abgehobelt werden. B bot damals an, die Türen in seiner Werkstatt zu kürzen. Da B dann doch keine Zeit dazu fand, lieh er dem Mieter und seiner Lebensgefährtin eine Hobelmaschine, um die Türen in Eigenleistung anzugleichen.
Nun zieht A aus, und B verlangt unbegreiflicherweise, dass die Bodenplatten entfernt, und die (schlecht lackierten, alten Holz-)Türen in ihren alten Zustand zurückversetzt werden.

Nun die Frage: hat Vermieter B das Recht, auf das "Verlängern" der Türen zu bestehen?

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen Smilie
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Mieter A muß die Zustimmung des Vermieters beweisen können, ansonsten siehts mau aus.
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mogruen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 16:48    Titel: beweisen Antworten mit Zitat

genügt da die Zeugenaussage der Lebensgefährtin (welche Mitmieterin war)?
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner-einer hat folgendes geschrieben::
Mieter A muß die Zustimmung des Vermieters beweisen können, ansonsten siehts mau aus.


Auch wenn der Vermieter seine Zustimmung zu Mietereinbauten gegeben haben sollte ist damit noch kein Verzicht auf den Rückbauanspruch verbunden. Der Mieter wird also vermutlich nicht die Zustimmung des Vermieters beweisen müssen, sondern den Verzicht des Vermieters auf seinen Rückbauanspruch.

Wer fremdes Eigentum umbaut hat grundsätzlich zum Ende des Mietverhältnisses den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
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mogruen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

auwei...
Das wird Mieter A aber gar nicht freuen....

vielen Dank für die Info!
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