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so_go noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 15.06.05, 19:52 Titel: Wer darf bestimmern, wer in die Wohnung kommt?? |
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Habe mich vor kurzem von meinem Partner getrennt und wohne noch (bereits gekündigt...) mit ihm in der gemeinsamer Wohnung.
Nun verreist er und "verbietet" mir, meinen neuen Freund in die Wohnung zu lassen.Er sagt: "Wirst schon sehen, was dann passiert.."
Darf er das?
p.s. wir stehen BEIDE im Mietvertrag |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 15.06.05, 19:54 Titel: |
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Nein, dürfen darf der nicht.
Menschlich kann ich ihn aber verstehen, denn sowas ist wirklich geschmacklos. |
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so_go noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.06.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 15.06.05, 20:07 Titel: |
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Zum Menschlichen kannst Du, liebe Yvonne, die Du die Situation nicht gut genug kennst, gar nichts sagen.
Dies ist ein RECHTS-Forum und nichts anderes interessiert mich hier!
Kann sich jemand sinnvoll zu meiner Frage äußern?? |
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flo2 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 15.06.05, 20:26 Titel: |
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so_go hat folgendes geschrieben:: | Dies ist ein RECHTS-Forum und nichts anderes interessiert mich hier! |
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3601 ("Wichtig: Bitte unbedingt vor Schreiben oder Antworten lesen!")  _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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oklaf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 286 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 15.06.05, 22:12 Titel: |
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Wenn der Typ eh weg ist dann gibt es doch gar kein Problem, oder???  |
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Hensl
Anmeldungsdatum: 09.05.2005 Beiträge: 509
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Verfasst am: 15.06.05, 22:33 Titel: |
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ab zum anwalt - die haben auch eine existensberechtigung.
evtl. den jetzigen freund auch rauswerfen, und den anwalt einziehen lassen - da haste dann dein pers. rechtsforum |
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oklaf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 286 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 15.06.05, 22:50 Titel: |
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Das wäre dann aber wirklich geschmacklos....  |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 16.06.05, 07:02 Titel: |
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so_go hat folgendes geschrieben:: | Zum Menschlichen kannst Du, liebe Yvonne, die Du die Situation nicht gut genug kennst, gar nichts sagen.
Dies ist ein RECHTS-Forum und nichts anderes interessiert mich hier!
Kann sich jemand sinnvoll zu meiner Frage äußern?? |
In Foren dürfen auch Meinungen vertreten werden. Für spezielle Rechtsfragen gibt es Anwälte. Glaube kaum das hier noch was Sinnvolles kommt. Wie man in den Wald reinruft ......  |
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Markus F. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 105 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 16.06.05, 09:51 Titel: |
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"Verbieten " kann man es natürlich nicht. Entweder binich Mieter einer Wohnung oder nicht.
was die "Meinung angeht: Wäre, wie im geschilderten Fall, einer der beiden Mieter lediglich verreist (es ist also damit zu rechnen, dass der Verreiste wiederkommt um dort auch noch zu wohnen bis zur (hoffentlich fristgerechten ) Wohnungsübergabe , so ist das für krass, in dieser Zeit einen etwaigen "Nachfolger" in diesem Zeitraum dort zu beherbergen - ist aber sicher abhängig von der Geamtsituation.
Wäre einer der beiden Mieter jedoch definitiv ausgezogen, nun, dann sollte er sich auch über die Konsequenzen seines Handelns im Klaren sein.
Man kann schlecht etwas "verlassen" und dann auch noch Ansprüche stellen. Es sei denn, der "Ausgezogene" zahlt die Wohnung noch. Aber in dem Fall wäre eine Andersregelung der "Restbewohnung" sicherlich sinnvoller. |
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