Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Meine Eltern besitzen ein Sparbuch, in das sie beide eingezahlt haben, das aber auf den
Namen meines Vaters läuft. Der wurde jetzt zum Pflegefall und erhält einen Sozialhilfezuschuß. Nun befürchte ich (Sohn/Betreuer), daß das Sozialamt das über dem Schonbetrag liegende Geld abschöpfen will, wovon ja aber meinem Vater nur etwa die Hälfte zusteht. Kennt jemand die Rechtslage?
Wenn Eheleute füreinander einstehen, dann heißt das doch im Umkehrschluß, daß ihr Vermögen auf beide aufgeteilt werden muß, so das jadem die Hälfte bleibt. Damit kämen sie aber unter die Grenze ,ab der sie zuzahlen müßten. Oder verstehe ich da was komplett falsch? Trotzdem erstmal vielen Dank. Ich werde nochmal drüber nachdenken:
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.06.05, 00:55 Titel:
Der Freibetrag für Vermögen laut SGB II §12 gilt ohnehin doppelt bei Ehepaaren (bzw. erwachsenen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft). Insofern ist es egal, ob die Frau 5.000 hat und der Mann 9.000 oder umgekehrt: Ihre gemeinsamen Freibeträge zählen, egal wer nun das Geld auf dem Konto hat.
Nur Kinder in der Bedarfsgemeinschaft werden einzeln gerechnet. Deren Freibeträge können nicht für die Eltern verwendet werden noch umgekehrt, zumindest, was die Punkte 1 und 3 in Absatz 2 anbelangt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.