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Verfasst am: 16.06.05, 11:23 Titel: Einbehaltung von Hausgeld
hallo,
folgender fall, ein vermieter A hat mit einem hausmeisterservice Beinen vertrtag, der auch die zusendung von jahresabschlüssen beinhaltet. B versäumt dies und wird mehrfach von A darauf hingewiesen. nach zahlreichen erfolglosen versuchen kündigt A schriftlich an, dass das von ihm zu bezahlende hausgeld bis auf weiteres einbehalten wird, bis alle forderungen erfüllt sind ( zusendung der unterlagen, schadensersatz). nun meine frage: wie lautet der dazugehörige paragraph zu dieser handlung ( dass dies zulässig ist weiß A.)
danke
Paganina
A weiß dies vom zuständigen mieterschutzbund, kann aber wegen urlaub im moment dort nicht nachfragen.
Hausgeld ist wie aus dem beitrag ersichtlich an B zu bezahlen, da dies der hausmeisterservice ist, der sich um strom wasser, reparaturen etc. kümmern soll.
Es geht hier nur um den paragraphen, der dies beinhaltet ( mieter können ja auch mieten einbehalten um druck auf den vermieter auszuüben, wenn der nicht reagiert) .wenn dies jemand hier wissen sollte, würde dies sehr viel weiter helfen .
Danke
Ist das ein Hausmeisterservice oder eine Hausverwaltung? _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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