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Nehmen wir mal an Person A ist Mai 05 umgezogen mit einem Umzugsunternehmen.
Zum Umzugsgut gehörte ein demontierer Roller (Seitenverkleidungen u.a. demontiert).
Da dieser Umzug ziemlich überraschend kam war A zu diesem Zeitpunkt noch mit laufenden Arbeiten an dem besagten Roller beschäftigt und gab dies auch an. A gab also an, dass der Roller demontierte Teile besitzt die gesondert behandelt werden müssen.
Der Roller wurde mit samt den Teilen in den Keller der neuen Wohnung gestellt (Teile in einem halbhohen offenen Karton),
Gegenüber des Kartons stellte ein Mitarbeiter dieser Firma einen Stapel mit Umzugskartons, wovon der zweitunterste ein vollkommen instabiler Karton und der oberste ein viel zu schwerer Karton mit Werkzeug war.
Der Turm viel einige Tage (ca. 2-3) später um und viel in die offene Kiste mit den Teilen. Der entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 1000,-EUR, da die Teile gebrochen, gesplittert, unbrauchbar sind.
Der Versicherer zeigt an, dass A den Schaden hätte spätestens 24Std. nach dem Ausladen melden müssen, da es ein offensichtlicher (offener) Schaden wäre.
Dies konnte A jedoch nicht, da A eine solche Dummheit (gegenüber den Gesetzen der Physik) seitens der Möbelpacker nicht erwartet hatte und der Versicherer nun auch noch von A verlangt, A hätte sehen müssen das der Turm Einsturz gefährdet war.
Obwohl die Möbelpacker die Kartons gepackt haben und A den Inhalt noch nicht einmal kannte.
Wofür hat A eine Transportversicherung bezahlt, dass irgendso ein Hirnie der in der Schule nicht aufpassen konnte als es um die Schwerkraft und Masse ging, sein Eigentum beschädigt und A soll das nun auch bezahlen?
Die Versicherung verharrt auf ihren AGB´s!
Wie kommt A zu meinem Recht?
Gegenfrage: wer hat die Kartons gepackt - A oder das Umzugsunternehmen?
Im ersteren Fall wäre klar, gegen wen sich die von Ihnen verwendeten Adjektive "vollkommen instabiler" und "viel zu schwerer" wenden...
Ansonsten müßte A halt klagen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 16.06.05, 12:43 Titel: Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Wie oben schon geschrieben:
"Obwohl die Möbelpacker die Kartons gepackt haben und A den Inhalt noch nicht einmal kannte."
Daraus ist doch ersichtlich, dass das Umzugsunternehmen die Kartons gepackt hatte!!!!
Und die Antwort "muss A halt klagen" ist auch nicht gerade sehr produktiv!
Die Hauptfrage ist doch die: Unter welchem Aspekt und unter welcher rechtlichen Grundlage hat A das Recht zu klagen, bzw. die AGB´s des Unternehmens anzufechten?
Vielleicht funktioniert es ja wenn man es so formuliert?!
Verfasst am: 16.06.05, 12:51 Titel: Re: Wer lesen kann ist klar im Vorteil
huskey hat folgendes geschrieben::
Die Hauptfrage ist doch die: Unter welchem Aspekt und unter welcher rechtlichen Grundlage hat A das Recht zu klagen, bzw. die AGB´s des Unternehmens anzufechten?
A hat einen Vertrag mit der Möbelspedition und die ist gegen Schäden versichert.
Allerdings hat A keinen Vertrag mit der Versicherung der Möbelspedition, von daher können A die Bedingungen und AGBs dieser Versicherung egal sein.
A muss den Schaden gegenüber der Möbelspedition geltend machen und nicht gegenüber der Versicherung.
Es kann sein, dass A vor Gericht Schadensersatz zugesprochen bekommt, die Versicherung aufgrund ihrer Bedingungen aber trotzdem nicht zahlt.
In so einem Fall bleibt die Möbelspedition auf dem Schaden sitzen, nicht aber A.
Danke nebelhoernchen ist schon mal Aufschlussreich.
Aber, gilt dieser Passus auch immernoch dann, wenn A eine Transportversicherung die eben über die Möbelspedition für das Versicherungsunternehmen unterschrieben werden musste.
Also, A schloss den Vertrag mit der Möbelspedition jedoch musste die Transportversicherung abgeschlossen werden über die Versicherung (Zusatzblatt).
Wie sieht es nun aus? Immernoch gleicher Sachverhalt?
Argumentation des Versicherungsunternehmens:
"Der Schaden der entstanden ist, ist ein offensichtlicher Schaden. Solche Schäden die sofort sichtbar sind müssen unmittlebar nach entstehen jedoch maximal 24Std. nach Durchführung der Arbeiten angezeigt werden."
Prinzipiel ist der Passus ja ganz niedlich, jedoch wäre der Schaden A nie entstanden hätte die Spedition nie die Kisten in die Hand genommen bzw. nie gestapelt.
Was haben Sie denn unterschrieben?
Haben Sie selbst eine Transportversicherung mit den genannten Bedingungen auf Ihren Namen abgeschlossen oder war und ist die Möbelspedition Versicherungsnehmer?
Ungeachtet dessen kann sich die Möbelspedition auf diese Weise nicht aus einer evtl. gesetzlichen Haftung für Ihr Tun "freikaufen" und eine Transportversicherung mit irgendwelchen ggfs. von den gesetzlichen Haftungsregelungen abweichenden Bedingungen vorschieben.
Man wird jedoch für Schadensforderungen aufgefordert diese an die Spedition zu stellen, die dies dann an die Versicherung weiterleiten.
Wenn man eine Antwort mit einer Schadensnummer bekommt soll man sich nur noch an das Versicherungunternehmen wenden.
Bezüglich der Police schau ich heute abend nochmal intensiver nach bevor ich gefährliches Halbwissen verbreite.
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