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Verfasst am: 16.06.05, 10:14 Titel: chronisch krank und kein Versicherungsschutz
Hallo,
ich habe ich sehr großes Problem und weiß nicht, wo ich mich erkundigen kann, um Hilfe zu erhalten. Noch bin ich (getrennt lebend) familienversichert, habe jedoch noch im Juni den Scheidungstermin.
Bis Herbst letzten Jahres bezog ich Sozialhilfe, diese jedoch wurde mir gestrichen, weil ich einen neuen Partner habe und dieser für mich aufkommen muss. ALG 2 werde ich also auch nicht beantragen können wenn die Sozialhilfe schon gestrichen wurde.
Nach der Scheidung habe ich also keine Krankenversicherung mehr (meine Kinder bleiben familienversichert), bin jedoch chronisch krank und Schmerzpatient, benötige auch ständig teure Medikamente.
Eine private Krankenversicherung kann ich mir nicht leisten ohne jegliches Einkommen.
Mein Partner ist finanziell nicht in der Lage, dafür aufzukommen, das geht schon schlecht bei dem Unterhalt, den er mir zahlen soll, da er nur etwa 1100€ verdient, davon Schulden abträgt und alleine 250€ Benzin für den Weg zur Arbeit benötigt.
Gibt es eine Möglichkeit, mich weiterhin zu versichern?
Bin ich bereits ab dem Tag der Scheidung ohne Versicherungsschutz?
Ich hoffe, hier kann mir jemand Auskunft erteilen.
liebe Grüße
Verfasst am: 16.06.05, 11:15 Titel: Re: chronisch krank und kein Versicherungsschutz
hexenbaer hat folgendes geschrieben::
Noch bin ich (getrennt lebend) familienversichert, habe jedoch noch im Juni den Scheidungstermin.
Bis Herbst letzten Jahres bezog ich Sozialhilfe, diese jedoch wurde mir gestrichen, weil ich einen neuen Partner habe und dieser für mich aufkommen muss. ALG 2 werde ich also auch nicht beantragen können wenn die Sozialhilfe schon gestrichen wurde.
Hallo,
wenn die Familienversicherung erlischt, kann man sich freiwillig in der gesetzlichen KV weiter versichern, kostet den Mindestbeitrag, um die 116 EUR monatlich (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
Das muss natürlich auch finanziert werden .
Den Antrag auf Alg2 würde icht trotzdem stellen.
Gruß
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Hallo Astrid,
danke für die schnelle Antwort.
Leider kann ich mich ohne eigenes Einkommen nicht versichern, weil ich die Beiträge nicht zahlen kann.
ALG 2 kann ich ja auch nicht beantragen, da ich wegen der Krankheit nicht arbeiten kann.
Trotzdem noch einmal danke...
Leider kann ich mich ohne eigenes Einkommen nicht versichern, weil ich die Beiträge nicht zahlen kann.
Das muss dann wohl Ihr neuer Lebensgefährte tun.
Eine neue Familienversicherung mit Ihrem neuen Lebensgefährten ist jedenfalls erst ab dem Zeitpunkt einer Heirat möglich.
Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss m. W. auch innerhalb von 2 Monaten ab der Beendigung der Familienversicherung gestellt werden.
Wenn Sie diese Frist verpassen, können Sie sich nicht mehr in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Die etwas über 100,- Euro monatlich sind ein Witz gegen das, was Sie als chronisch Kranke selbst an Gesundheitskosten oder für eine private Krankenversicherung aufwenden müssten (wenn diese Sie überhaupt aufnehmen würde).
ALG 2 kann ich ja auch nicht beantragen, da ich wegen der Krankheit nicht arbeiten kann.
Dann könnte man Sozialgeld beantragen.
"Um Arbeitslosengeld II zu erhalten muss man u.a. erwerbsfähig sein, nichterwerbsfähige Angehörige in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten Sozialgeld. Nichterwerbsfähige, die keiner Bedarfsgemeinschaft angehören, erhalten keine Leistungen nach dem SGB II (ggf. aber nach SGB XII). Nicht erwerbsfähig ist jemand, der wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit keine drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Leistungen sind genauso hoch wie beim Arbeitslosengeld II."
Regelleistungen West
Regelleistung vollj. Partner in Bedarfsgemeinschaft 311 EUR, erwerbsfähiger Angehöriger 276 EUR, Kind bis 14 Jahre 207 EUR, Kind ab 15 Jahre 276 EUR. (bei 2 Kindern unter 14 J = 1001 EUR.
Dazu werden Miete und Heizkosten, soweit angemessen, voll übernommen.
Das Einkommen des Partner bleibt zum Beispiel bei einem Bruttoverdienst von 1500 EUR mit 300 EUR anrechnungsfrei, der Rest wird auf das Sozialgeld angerechnet.
Ich weiß, dass das ziemlich trocken und deprimierend klingt. Aber wenn man es nicht versucht, hat man schon verloren.
Gruß
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Wenn du tatsächlich EU wärst und keinen Anspruch auf EU Rente haben solltest (was nur du selbst beurteilen kannst) dann ist das tatsächlich der einzige Weg. Sozialhilfe oder auch (wenn tatsächlich erwerbsunfähig) Grundsicherung käme hierbei in Frage. Du musst das unbedingt abklären, ein Verlust der Krankenversicherung wäre wohl das schlimmste was dir passieren kann, und in diesem Fall würden ja die Beiträge zur Krankenversicherung zusätzlich auch übernommen werden. Du wärst nicht der erste und nicht der letzte der sich nie wieder krankenversichern kann nur weil er in einer ähnlichen Situation alles schleifen liess.
Dass du keinen Anspruch hast, kann ja im übrigen nicht sein wenn es stimmt dass dein Freund Netto nur 1100.- EURO verdient und du zusätzlich noch Kinder hast. Aber vielleicht habe ich das falsch verstanden und diese Angaben beziehen sich auf deinen EX und dein Freund verdient tatsächlich zuviel. In diesem Fall hilft nur dass er enweder wie es sich gehört für euch aufkommt, ihr euch trennt oder aber heiratet.
Der Weg zur Grundsicherung geht natürlich nur über eine Begutachtung so die Erwerbsunfähigkeit vom Träger der Sozialhilfe noch nicht festgestellt wurde. Aber das wird dann von denen angeleiert.
[quote="nebelhoernchenDas muss dann wohl Ihr neuer Lebensgefährte tun.
Eine neue Familienversicherung mit Ihrem neuen Lebensgefährten ist jedenfalls erst ab dem Zeitpunkt einer Heirat möglich.
Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss m. W. auch innerhalb von 2 Monaten ab der Beendigung der Familienversicherung gestellt werden.
Wenn Sie diese Frist verpassen, können Sie sich nicht mehr in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Die etwas über 100,- Euro monatlich sind ein Witz gegen das, was Sie als chronisch Kranke selbst an Gesundheitskosten oder für eine private Krankenversicherung aufwenden müssten (wenn diese Sie überhaupt aufnehmen würde).[/quote]Dies ist alles soweit richtig, jedoch beträgt die Frist 3 Monate.
Ich rate im Übrigen auch dringenst zu einer freiwilligen Weiterversicherung. Gerade wenn Sie durchgängig in Behandlung sind, sind die 115 € für die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV günstiger, als wenn Sie die Behandlungskosten selber tragen würden.
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