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Vericherungsschutz bei Einbruch nach Neueinzug

 
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opa_joe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 06:05    Titel: Vericherungsschutz bei Einbruch nach Neueinzug Antworten mit Zitat

Hallo Ihr,
ich brauche ziemlich dringend Hilfe in einem vertrakten Schadensfall.

Am ersten Tag des Mietsverhältnisses in meiner neuen Wohnung wurde dort mitten am Tag eingebrochen und erhebliche Wertgegenstände wie Klarinette, Laptop und Schmuck entwendet.
Natürlich wurde der Tatbestand und Schadensfall von der Polizei sofort aufgenommen. Nur bringt es was wenn man für die neue Wohnung noch keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Hinzu kommt, dass ich noch nicht in der neuen Wohnung gemeldet bin!
Das ist alles ein ziemlich großer Ärger. Wer denkt schon daran, dass in den ersten Tagen in seinen neuen vier Wänden ingebrochen wird.

Nun die konkreten Fragen:
Haftet die Versicherung der alten Wohnung in der Übergangszeit für solche Fälle. Oder ist es möglich die Wohnung nachträglich als Zweitwohnsitz zum Beispiel der Eltern zu melden und so den Schaden von der versicherung zu zurückerstatten zu lassen?

Gibt es andere Varianten wie ich die Lücke desVersicherungsschutzes schließen kann.
Es handelt sich in diesem Fall nicht um einen Betrugsversuch sondern um einen ziemlichen unglücklichen Umstand mit denen niemand rechnen konnte.

Danke im Voraus

MFG

Thomas
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

die Haftpflichtversicherung hat damit garnichts zu tun. Du meinst sicher die Hausratversicherung.

In den Bedingungen ist der Fall klar geregelt: § 11 VHB: Während der Zeit des Umzuges besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Auf die Anmeldung beim Éinwohnermeldemt kommt es hierbei nicht an.

Aus deiner Schilderung ist mir nur nicht ganz klar, ob für deine Wohnung bereits eine Hausratversicherung bestand; oder ob du aus der Wohnung deiner Eltern ausgezogen bist und erstmals einen neuen "Hausstand gegründet" hast.

Im ersten Fall, du hast bereits eine Hausratversicherung, ist die Sache problemlos.

Im zweiten Fall ist es nicht so einfach. Selbst wenn die neue Wohnung als "Zweitwohnsitz der Eltern" angegeben würde, würde dort nicht unmittelbar Versicherungsschutz bestehen. Weiter Wohnugen oder generell neu hinzukommende Risiken müssen immer erst beantragt werden, dann muss der Antrag angenommen werden, dann erst besteht Versicherungsschutz.

Zu deinem Satz "es handelt sich um einen ziemlich unglücklichen Umstand, mit dem niemand rechnen konnte": Wieso konnte damit niemand rechnen? Es gibt keinen Erfahrungswert oder sonstige Gesetzmäßigkeit, wonach Einbrecher ihre verbotene Tätigkeit erst eine gewisse Zeit nach dem Einzug aufnehmen. Gleiches gilt auch für Feuer- oder Leitungswasserschäden.

Wer also erstmals eine Hausratverischerung abschließen möchte, sollte das noch VOR Einzug in die neue Wohnung machen. (hilft dir nicht wirklich weiter, ist aber so)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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