Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 16.06.05, 17:51 Titel: Miteigentümer und Mieter zugleich?
Wie verhält es sich, wenn jemand ein Haus bewohnt, einen niedrigen Mietzins im Mietvertrag hat (Haus des Vaters) und dann nach dem Ableben des Vaters mit seinen Geschwistern zu gleichen Teilen dieses Haus erbt.
Gilt für ihn dieser Mietvertrag dann weiter, oder ist er auf jeden Fall gezwungen an die anderen Miterben eine Ausgleichzahlung in Höhe der ortsüblichen Miete zu zahlen?
Ich bin mir mit dem folgenden nicht ganz sicher, aber ich poste es mal trotzdem:
Das ist eine äußert blöde Situation. Der Mietvertrag gilt weiter, selbst für eine Erhöhung des Mietzinses müsste sich die Erbengemeinschaft einig sein. (Da ist wohl der 'Mieter' dagegen.) Das einzige, wofür sich die Erbengemeinschaft nicht einig sein muss, ist die Teilungsversteigerung . Das, denke ich, ist die einzige Alternative dazu, den 'Mieter' weiter in seiner Wohnung leben zu lassen. Man kann ihm das natürlich auch 'androhen', sollte er nicht kooperieren, vielleicht ergibt sich dann eine andere Lösung. Durch den bestehenden Mietvertrag ist das Haus natürlich deutlich weniger wert, wenn man das Haus selbst ersteigert, hat man wieder das Problem, wie man den Mieter rauskriegt. Und eine Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist um max. 20% pro 3 Jahre zulässig. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Das würde ja heißen,
man kann nur mit seiner und der Zustimmung der anderen Erben die Miete erhöhen?
Das ist doch eigentlich schwachsinnig.
Er wird doch niemals einer Erhöhung der eigenen Miete zustimmen.
Das heißt, für einen solchen Fall kann die Miete niemals erhöht werden?
Wenn das so ist, dann ist da wohl irgendwas vergessen worden in der Gesetzgebung.
Wenn der Mieter einer Mieterhöhung (anzunehmen) nicht zustimmt, käme meiner Ansicht zur Teilungsversteigerung. Vielleicht stimmt da der Mieter dann doch eher einem Mieterhöhungsverlangen zu?
@warmelino: Nein, hier ist nichts vergessen worden in der Gesetzgebung. Bei Teileigentum müssen sich die Teileigentümer eben einig sein... _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.