Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schlichtungsstelle für überhöhte Erstberatungsgebühr ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schlichtungsstelle für überhöhte Erstberatungsgebühr ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Holle
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 19:15    Titel: Schlichtungsstelle für überhöhte Erstberatungsgebühr ? Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen

Gibt es eine Schlichtungsstelle an die man sich wenden kann, wenn man der Ansicht ist das die Grundlage der Berechnung einer Erstberatung falsch ist bzw. die Rechnung erhöht ist?
(Nordrhein Westf.)

wäre schön wenn mir eine genannt wird bzw. das Procedere

Vielen Dank Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Am 01.07.2004 ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, welches vollständig neu gegliedert ist und die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ablöst.

Nach wie vor erfolgt die Berechnung der Gebühren auf der Grundlage des sog. Streitwertes.

Findet nur eine einmalige Beratung ohne weitergehendes Tätigwerden des Rechtsanwaltes statt, so spricht man von der sogenannten Erstberatung. Die Gebühr für eine Erstberatung darf nicht höher als € 190,00 netto liegen und gilt nur noch für Verbraucher. Diese wurde gegenüber der bis zum 30. Juni 2004 geltenden BRAGO um € 10,00 angehoben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Philipp G. Beyer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man der Ansicht ist, die Anwaltsrechnung sei zu hoch, bietet sich folgendes Vorgehen an:

1. Gespräch mit dem Anwalt, er möge die Grundlage seiner Berechnung erklären, damit man diese nachvollziehen kann.

2. Kommt es aus gleichwelchen Gründen hierzu nicht, oder ist man auch nach dem Gespräch noch der Ansicht, das sei alles viel zu teuer, kann man sich an die zuständige Anwaltskammer wenden.

In Berlin funktioniert das z.B. so:

http://www.rak-berlin.de/infobuerger/Service.htm#A7

Gruß
_________________
Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.

www.kanzlei-spanien.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.