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Verfasst am: 17.06.05, 10:05 Titel: Reiseversicherung für ein ungeborenes Kind?
Eine schwangere Frau hat im Ausland (Litauen) viel zu früh in der 25 Schwangerschaftswoche ein Kind geboren. Das Kind war in einer Universitätsklinik in Litauen auf der intensiv Station behandelt, mehrmals Operiert und dürfte nach 4 Monaten nach Deutschland transportiert werden. Die Frau hatte eine Reiseversicherung. Zu dem Zeitpunkt als sie die Versicherung abgeschlossen hat, war sie noch nicht verheiratet aber schon schwanger. Es war keine Familienversicherung.
Der Versicherungsträger hat sich geweigert die Kosten für die Behandlung des Kindes zu übernehmen, weil das Kind nicht mitversichert war und es keine Familienreiseversicherung war, sondern auf eine Person abgeschlossen. Aber könnte man das Kind denn versichern, wenn es noch nicht geboren wurde? Und könnte man eine Familienversicherung abschließen, wenn man noch nicht verheiratet war?
Die gesetzliche Krankenversicherung möchte die Kosten auch nicht übernehmen, da das Land Litauen zu dem Zeitpunkt (2003) noch kein EU Land war und kein Abkommen mit Deutschland hatte.
Muss die Familie die Kosten selbst bezahlen oder hat es Sinn zu versuchen rechtlich dagegen einzugehen?
Die Familie hat die Rechtschutzversicherung erst später abgeschlossen.
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