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Frist bei Mahnbescheid und Urlaub

 
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Bewohner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 13:45    Titel: Frist bei Mahnbescheid und Urlaub Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine unberechtigte Anwaltsmahnung (Seiler und Kollegen) bekommen und um einen Nachweis der Forderung gebeten. So weit so gut.

Nun bin ich demnächst drei Wochen im Urlaub und habe die Befürchtung, einem Mahnbescheid nicht rechtzeitig widersprechen zu können.

Was kann ich tun? Vorher dem Amtsgericht meine Abwesenheit mitteilen?

Grüße, Heinz
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
bei Seiler und koll. hat es überhaupt keinen Sinn, wie auch bei den meisten inkassobüros, in irgendeiner weise zu komunizieren da man ohnehin keine antwort bekommt.
in aller regel werden die forderungen von seiler erst kurz vor MB erst überprüft und selbst wenn es sich erausstellt das die forderung unberrechtigt ist wird hier in form von mahnungen versucht den einen oder anderen euro an provision zu bekommen.

Ertrage demütig die Briefe und erst bei MB widerspruch ohne begründung
gruß
dani
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Bewohner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danyb hat folgendes geschrieben::
hallo,
bei Seiler und koll. hat es überhaupt keinen Sinn, wie auch bei den meisten inkassobüros, in irgendeiner weise zu komunizieren da man ohnehin keine antwort bekommt.


Ein kurzes Fax war ja kein Problem, sodass die "Kollegen" sehen, dass ich einen Beleg haben möchte. Vor einem MB werde ich jetzt nicht mehr reagieren.

danyb hat folgendes geschrieben::
Ertrage demütig die Briefe und erst bei MB widerspruch ohne begründung


Aber was, wenn der MB während meines Urlaubs ankommt und die Frist bei meiner Rückkehr verstrichen ist?

Grüße, Heinz
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Klabautermann
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Idee

Ich denke, da gibt es auch noch die Möglichkeit, die Wiedereinsetzung in den alten Stand zu beantragen, wenn man dem Gericht glaubhaft machen kann, daß man unerreichbar war.

In diesem Falle hätte das unverschuldete Fristversäumnis keine Folgen.
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

ja , es ist halt bei seiler so das hier nie reagiert wird, egal ob telefonanrufe oder faxe ,
es kommt immer nur eisiges schweigen.
(nicht umsonst haben die advokaten keine offizielle emailadr.)

es besteht seitens der telekomanwälte überhaupt kein interesse die angelegenheit im vorfeld zu überprüfen, darin sind sie genau so wie die anderen inkassofirmen.

Wäre es hier sinnvoll in einem Fax seiler auf den bevorstehenden Urlaub hinzuweisen
und in diesem Fax gleichzeitig zu erwähnen das im Falle eines MBs hier auf jeden Fall widerspruch eingelegt wird ? schaden könnte es nicht ?


gruß
dani
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Bewohner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danyb hat folgendes geschrieben::
Wäre es hier sinnvoll in einem Fax seiler auf den bevorstehenden Urlaub hinzuweisen


Damit er den MB zu Beginn des Urlaubs abschickt? Nein, das ist mir zu riskant.

Grüße, Heinz
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danyb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

ja man traut denen wirklich alles zu..aber wenn Du dann dürfte es teuer für seiler werden wenn Du im vorfeld auf Deinen Urlaub und auf MB widerspruch hingewiesen hast und dies auch in form von sendungsprotokollen nachweisen kannst.

per einschreiben auf die Sache hinweisen und ich glaube nicht das seiler sich wirklich diese kosten an den hals binden wollen.
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