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Verfasst am: 17.06.05, 18:58 Titel: Verjähren Schadenersatzansprüche bei fehlender Abrechnung?
Hallo liebe Mitmieter und Vermieter,
seit genau einem Jahr habe ich meine neue Wohnung. Doch die Mietkaution für die alte ist mir mein ehemaliger Vermieter immer noch schuldig.
Ich habe weder eine Abrechnung über eventuelle Schadenersatzansprüche erhalten, noch eine Nebenkostenabrechnung von 2003/2004. Ich weiß, dass der Vermieter sich damit noch bis Ende 2005 Zeit lassen kann. Doch was ist mit der Kaution in Höhe von 500 Euro?
Muss ich dem Vermieter eine Frist zur Abrechnung setzten oder kann ich gleich meine ganze Kaution zurückfordern?
Ich bin am 20.04.2005 ausgezogen und hatte einen Schlüssel verloren. Der Vermieter war sich nicht ganz sicher, ob er nun einen Schlüssel nachmachen läßt, oder eher das ganze Schloß austauscht. Hinzu kommt, dass er mit der Renovierung der Wohnung nicht ganz zu frieden war. Jedoch habe ich wie gesagt bis heute nichts von ihm erhalten. Weder eine Abrechnung, noch die Kaution zurück. Was kann ich jetzt tun?
Grundsätzlich gesagt muss der VM die Kaution innerhalb von 2 bis 6 Monaten nach Mietende zurückzahlen (sofern keine Schäden usw.), darüber hinaus kann er einen Teil der Kaution behalten in der Höhe der zu erwartenden Nebenkostennachforderung.
20.04.05 Auszug dann kann sich er VM noch bis 31.10.05 quasi Zeit lassen mit der Abrechnung.
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_________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Gilt für Fragesteller und Antworter gleichermaßen: Bitte keine individuelle Rechtsberatung im FDR!
Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den recht.de Knigge!
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
Vielen Dank!
Gruß
_________________ _________________ Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.
....was ist mit der Kaution in Höhe von 500 Euro?
Wenn die Wohnung nicht in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben wurde, und ein Schlüssel fehlt, so besteht auch die Möglichkeit, dass 500,- € gar nicht reichen, d.h. dass noch eine Nachforderung vom Vermieter kommen kann.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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