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Was darf ich vom "zukünftigen" Mieter alles verlan

 
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Wildschnecke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 18:07    Titel: Was darf ich vom "zukünftigen" Mieter alles verlan Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe seit 6 Jahren eine ETW die ich vermietet habe. Ich hatte die Wohnung mit einem schlimmen Sozialfall, der mir die Wohnung von Grund auf gleich zerstörte, ersteigert.

Ich möchte mich nun etwas im voraus absichern, nicht das ich wieder säumige Mieter erwische.

Was darf ich als Sicherheiten alles im voraus vor Mietbeginn abverlagen?

Ich möchte eine Schufa-Auskunft sowie drei Monate Gehaltsnachweise, ist das erlaubt??

Gibt es noch weiteres was ich mir vorlegen lassen darf?

Danke für Eure Antworten.

Gruss
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roleover
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Du darfst dir alles vorlegen lassen was du willst. Da kann dir keiner was vorschreiben.
Ist nur fraglich ob sich Interessierte darauf einlassen.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 23:17    Titel: Re: Was darf ich vom "zukünftigen" Mieter alles ve Antworten mit Zitat

Wildschnecke hat folgendes geschrieben::
Was darf ich als Sicherheiten alles im voraus vor Mietbeginn abverlagen?


Siehe §551 BGB
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 00:31    Titel: Re: Was darf ich vom "zukünftigen" Mieter alles ve Antworten mit Zitat

Wildschnecke hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Ich möchte eine Schufa-Auskunft sowie drei Monate Gehaltsnachweise, ist das erlaubt??



Ob das viel bringt? Sie wollen doch nicht nur wissen, was in den letzten drei Monaten war, sondern was in den nächsten 3 Jahren sein wird. Wer im Mai noch gut verdient hat, kann im Juli schon arbeitslos sein, und ein Jahr später ein Hartz-IV-Fall.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können den Mietinteressenten (überraschend) zu Hause besuchen, um zu sehen, wie er haust. Sie können ihn nach der Tel.-Nr. des derzeitigen Vermieters fragen um sich über die Zahlungsmoral des Mietinteressenten zu erkundigen. Wenn der Mietinteressent den Namen des Vor-Vermieters nicht nennen will, dann wird das schon seine Gründe haben - die ihn somit als Mieter disqualifizieren.
MfG
Lucky
_________________
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