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Verfasst am: 18.06.05, 11:58 Titel: Nebenkostenberechnung nach nutz- oder wohnfläche?????
Hallo zusammen,
ich habe eine frage zur Berechnung der Nebenkosten. in unserem Mietvertrag steht, dass die gesamten nebekosten (bis auf Wasser und Müllbeseitigung) nach der Wohn-/ bzw nach Nutzfläche des hauses berechnet werden.
es handelt sich hierbei um ein einfamilienhaus, bei dem letztes jahr die erste etage zu einer selbstständigen wohnung abgetrennt wurde. im erdgeschoss wurde eine mauer hochgezogen, sodass ein kleiner gemeinsamer eingangesbereich für beide parteien besteht. und die erste etage ist mit einer seperaten wohnungstür abgeschlossen, so dass nur die jenigen in die 1 etage kommen, die den wohnungsschlüssel haben.
das erdgeschoss und der keller kann somit nur von der vermieterin benuzt werden und die 1 etage nur von uns mietern.
WELCHE FLÄCHEN SIND JETZT ENTSCHEIDEND FÜR DIE NEBENKOSTENBERECHNUNG??? DIE WOHNFLÄCHE ODER DIE NUTZFLÄCHE???
es wurde im mietvertrag leider nicht das entsprchend markiert oder durchgestrichen.
wird der keller der vermieterin mit berücksichtigt.
da wir in der ersten etage auch überall schrägen haben, würden diese ja auch die wohnfläche mindern, jedoch nicht die nutzfläche.
Wenn man mit dem Vermieter im selben Haus wohnt, bringt es nichts, Stunk anzuzetteln (egal aus welchem Grund, selbst wenn man zehnmal im Recht ist) denn im Zweifelsfall kann er ja - ohne Angaben von Gründen - den Mietvertrag kündigen. Damit hat er sein Problem 6 Monate später gelöst, denn solange dauert die Kündigungsfrist.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Der Keller zählt natürlich nicht mit. Es zählt nur die Wohnfläche. Im Vordruck der Mietverträge steht Wohn- / Nutzfläche, weil bei Gewerbe, z.B. Büroräumen spricht man von Nutzfläche anstatt von Wohnflächen.
Die Dachschrägen sind in der Wohnflächenberechnung berücksichtigt, d.h. abgezogen.
Die alte DIN 283 sagt: Unter 1 meter Höhe zählt nicht. Zwischen 1 meter und 2 meter Höhe zählt zur Hälfte. Über 2 meter zählt voll. Balkon / Loggia zählt zur Hälfte, bei Berechnung nach der II.BV (z.B. bei Sozialwohnungen) nur einem Drittel. Wichtig ist die Flächenberechnung nur, wenn die Heizkosten teilweise (zu 30 bzw. 50 %) über die Fläche abgerechnet werden, dann gilt aber nicht die Wohnfläche, sondern die Heizfläche. Bei den anderen Positionen wie Grundsteuer, Versicherungen usw. handelt es sich nur um Kleinbeträge, die nicht der Rede wert sind, geschweige denn, sich darüber aufzuregen.
MfG
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