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recht.de :: Thema anzeigen - Nießbrauchrecht: zu Lebzeiten oder beim Versterben????
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Nießbrauchrecht: zu Lebzeiten oder beim Versterben????

 
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schneckcha
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 10:16    Titel: Nießbrauchrecht: zu Lebzeiten oder beim Versterben???? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!!

Ich habe eine Frage:

Meine Oma und deren Schwester (meine Großtante) haben ein Haus, sie haben mich und meinen Bruder für das Nießbrauchrecht eintragen lassen.

Jedoch sind jetzt Beide in einem Altenheim und das Haus steht leer. Jetzt wollen die Betreuer, dieses Haus vermieten, damit Geld für die Kosten des Altenheims reinkommt.

Von einer Betreuerin habe ich erfahren, dass ich und mein Bruder dieses Nießbrauchtrecht haben:
Was heißt das denn genau? Sie meinte, dass ich kostenfrei in diesem Haus wohnen darf, wenn meine Oma verstorben ist. Stimmt das so?
Könnte ich auch jetzt schon kostenfrei in das Haus und wenn ja wer übernimmt dann die Kosten für die Altenheime?

Danke schon mal im Vorraus für eure Hilfe.

MfG
Melanie
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flo2
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Der Thread gehört geschlossen

1. Mehrfachposting
2. Wunsch nach individueller Rechtsberatung
3. Falsches Forum
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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schneckcha
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Der Thread gehört geschlossen

1. Mehrfachposting
UM EINE RASCHE ANTWORT ZU BEKOMMEN
2. Wunsch nach individueller Rechtsberatung
DIES IST DOCH EIN FORUM UM FRAGEN UND TIPS ZU BEKOMMEN ZUM THEMA RECHT
3. Falsches Forum
WEISS JA NICHT WOZU ES GENAU GEHÖRT DESWEGEN AUCH DAS "MEHRFACHPOSTING"
_________________
Dies ist meine persönliche Meinung.
UND DIES IST MEINE
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Nonens
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin zwar kein Moderator, aber die Antwort von schneckcha wirkt etwas provozierend auf mich:

schneckcha hat folgendes geschrieben::


1. Mehrfachposting
UM EINE RASCHE ANTWORT ZU BEKOMMEN



Die bekommt man dadurch auch nicht schneller, ist nur störend und aufdringlich, daher kontraproduktiv

schneckcha hat folgendes geschrieben::

2. Wunsch nach individueller Rechtsberatung
DIES IST DOCH EIN FORUM UM FRAGEN UND TIPS ZU BEKOMMEN ZUM THEMA RECHT

Wenn Sie den Hinweis in den Unterforen gelesen hätten, dass eine Rechtsberatung hier aus rechtlichen Gründen nicht stattfinden DARF, dann hätten Sie diesen Kommentar verstanden und Ihre Frage entsprechend anders formuliert, nämlich so allgemein wie möglich!

schneckcha hat folgendes geschrieben::

3. Falsches Forum
WEISS JA NICHT WOZU ES GENAU GEHÖRT DESWEGEN AUCH DAS "MEHRFACHPOSTING"


Dann lieber nur einmal posten und ein Moderator verschiebt dann das Thema in das richtige Unterforum.

Gruß,
Nonens
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

flo2 im Forum Erbrecht Mit den Augen rollen hat folgendes geschrieben::
Schnecka hat folgendes geschrieben::
Der Thread gehört geschlossen

1. Mehrfachposting
UM EINE RASCHE ANTWORT ZU BEKOMMEN
2. Wunsch nach individueller Rechtsberatung
DIES IST DOCH EIN FORUM UM FRAGEN UND TIPS ZU BEKOMMEN ZUM THEMA RECHT
3. Falsches Forum
WEISS JA NICHT WOZU ES GENAU GEHÖRT DESWEGEN AUCH DAS "MEHRFACHPOSTING"
_________________
Dies ist meine persönliche Meinung.
UND DIES IST MEINE


recht.de-Knigge, die Juriquette hat folgendes geschrieben::
(...)Beiträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, dürfen wir nicht tolerieren.

Dazu gehört insbesondere die unerlaubte Rechtsberatung, wie sie durch das deutsche Rechtsberatungsgesetz verboten ist. Was bedeutet das für dieses Forum? Ganz einfach gesagt: Das Forum Deutsches Recht ist nicht dazu da, Ihnen den Gang zum Anwalt zu sparen. Sie können hier Hintergrundinformationen und Erläuterungen von Fachleuten bekommen sowie von Erfahrungen anderer Mitglieder profitieren - individuelle Rechtsberatung ist nicht möglich. Das wäre auch nicht sinnvoll, da niemand alle Einzelheiten Ihres Anliegens aus der Ferne richtig beurteilen kann.

Wenn Sie eine Frage stellen, schreiben Sie so genau wie möglich, worum es Ihnen rechtlich geht, was das Rechtsproblem ist, das Sie interessiert. Wenn Sie das richtig machen, können Sie in den meisten Fällen die konkreten Namen, Daten, Orte Ihres Problems weglassen und durch Platzhalter wie z.B. "Person A", "Firma B", "Ort C" ersetzen. (...)

Neun Gedanken zu einer guten Gesprächskultur

(...)6. Ach ja: Wenn Sie NUR IN GROSSBUCHSTABEN SCHREIBEN IST DAS WIE GEBRÜLLT UND DAS WILL KEINER LESEN.

7. Wenn Sie z.B. etwas zum Thema Mietrecht suchen, dann schauen Sie doch bestimmt nicht im Forum für Sportrecht nach? Schade, wenn jemand seinen interessanten Beitrag ins falsche Forum geschrieben hat.

8. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihren Beitrag in mehreren unserer Foren zu veröffentlichen: Wäre es nicht praktischer, alle Antworten an einer Stelle zu haben?(...)

_________________
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loop63
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 452
Wohnort: Bad Fallingbostel

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

manchmal macht es Sinn über die Suchfunktion einfach den Begriff Nießbrauch einzugeben!

Dann findet man(n) oder frau u.a. folgenden Tread

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=21727&highlight=nie%DFbrauch

Einfach mal in Ruhe lesen.
_________________
Herzliche Grüße
Jens Rohde
www.svb-rohde.de

Mein Betrag stellt ausschließlich meine persönliche Meinung dar. Er ist weder als Rechtsberatung zu verstehen noch ersetzt er eine solche!
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 13:58    Titel: Anders herum Antworten mit Zitat

loop63 hat folgendes geschrieben::
manchmal macht es Sinn über die Suchfunktion einfach den Begriff Nießbrauch einzugeben! ......Einfach mal in Ruhe lesen.

und nachdem man dann weiß was Niessbrauch ist, drängt sich der Verdacht auf, daß Melanie schneckcha samt Brüderchen vermutlich gar nicht Niessbrauchsberechtigte sind, sondern Eigentümer - wobei sich Oma und deren Schwester den Niessbrauch vorbehalten haben. Alles andere ergibt keinen Sinn.
MfG
Lucky
_________________
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