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Mietvertrag mit Mindestlaufzeit 18 Monate vorher kündbar?

 
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Axelrosi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 08:57    Titel: Mietvertrag mit Mindestlaufzeit 18 Monate vorher kündbar? Antworten mit Zitat

Erst einmal Hallo an dieses wirklich tolle und interessante Forum.
Nun meine Frage:
Wenn nan zum 1.09.2004 einen Mietvertrag mit seiner Lebensgefährtin/Frau unterschreibt und beide sich trennen, kann dann der Vermieter auf die Einhaltung des Vertrages pochen? Der Vetrag wurde von beiden mit Einschreiben und Rückschein am 30.05. zum 1.09.2005 gekündigt, worüber der Vermieter auch telefonisch am 29.05. informiert wurde. Das Schreiben hat Er aber erst am 6.06.2005 entgegen genommen, obwohl Er zu Hause war. Meine Unterstellung ist, daß Er das absichtlich gemacht hat, um behaupten zu können, die Kündigung erfolgte nicht fristgerecht. Wer kann mir bitte schnellstmöglich Auskunft geben?
Bin Fernfahrer und kann mich mit solchen sachen nur am Wochenende auseinander setzen.
Danke schonmal für die Antworten.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist ein Mietvertrag mit Mindestlaufzeit einzuhalten. Das heisst es kann erst zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Vorher ist eine Kündigung nicht möglich. Unter Umständen kann ein Anspruch auf Entlassung aus dem Mietvertrag gegen Nachmieterstellung entstehen.
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Axelrosi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die prompte Antwort
Also soll es einem Paar zumutbar sein, trotz Trennung in einer Dreizimmer Wohnung wo der 17 Jährige Sohn der Frau noch mitwohnt, den Mietvertrag bis zum Ende zu erfüllen??? Gibts denn da ausser das mit den Nachmietern keine Möglichkeit raus zu kommen???
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, wenn sich das Paar mit dem VM einigt und einen Mietaufhebungsvertrag schliesst. Wie gesagt dazu müssen sich dann alle Seiten einig sein.

Alternativ könnte noch darüber nachgedacht werden die Wohnung unterzuvermieten und wenn der VM dem nicht zustimmt muss kann man mit 3 Monatsfrist kündigen. Nachteil man muss einen Untermieter finden und diesen dann dem VM präsentieren und dann hat der VM 3 Monate Zeit sich die Sache zu überlegen ob er sein ok gibt oder nicht. Wenn er dem zustimmt ist das Paar aber nicht aus der Haftung raus, das heisst wenn der Untermieter auf die Idee kommt die Miete nimmer zu zahlen oder die Wohnung zu zertrümmern, dann muss das Paar dem VM gegenüber alles bezahlen. Wenn der VM nicht zustimmt kann mit 3 Monatsfrist gekündigt werden. Fraglich ist ob überhaupt ein Untermieter gefunden wird der nach 3 monatiger Überlegungsfrist des VM noch bereit ist das einzuziehen.
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Axelrosi hat folgendes geschrieben::
Danke für die prompte Antwort
Also soll es einem Paar zumutbar sein, trotz Trennung in einer Dreizimmer Wohnung wo der 17 Jährige Sohn der Frau noch mitwohnt, den Mietvertrag bis zum Ende zu erfüllen??? Gibts denn da ausser das mit den Nachmietern keine Möglichkeit raus zu kommen???


Verträge sind einzuhalten. Der Abschluss des Mietvertrags war die freie Entscheidung der Mieter. Soll es denn für den Vermieter zumutbar sein, dass er wegen irgendwelcher Streitereien der Mieter untereinander Verluste hinnehmen muss?
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Axelrosi hat folgendes geschrieben::
...Also soll es einem Paar zumutbar sein, trotz Trennung in einer Dreizimmer Wohnung .....

Angenommen, es wäre anders herum: Der Vermieter trennt ich von seiner Frau, zu deutsch: er fliegt zu Hause raus. Deshalb kündigt er den Mietvertrag seiner vermieteten Wohnung. Er braucht die Wohnung jetzt dringend für sich selbst. Da wird jeder Mieter (zu recht) sagen: Was geht mich das an? Ich habe einen Vertrag mit Mindestlaufzeit.
Warum soll ein Vermieter nicht vorzeitig den Mietvertrag beenden können, aber einem Mieter dasselbe möglich sein?
Mal völlig unabhängig von Recht und Gesetz: Ein Vermieter ist auch nur ein Mensch. Man kann mit ihm durchaus vernünftig reden und sich einvernehmlich über eine vorzeitige Vertragsbeendigung verständigen. Ein Mieter, der kooperativ bei der Nachmietersuche mitwirkt, vielleicht gar die Kosten der Insertion übernimmt usw. wird mit dem Vermieter immer eine Einigung erzielen können, denn dem Vm ist Harmonie und unkomplizierte, verlustfreie Neuvermietung viel wichtiger, als das Datum. Ob einen Monat früher oder später, oder ein paar Monate später - das dürfte für den Vm zweitrangig sein.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Axelrosi hat folgendes geschrieben::
Danke für die prompte Antwort
Also soll es einem Paar zumutbar sein, trotz Trennung in einer Dreizimmer Wohnung wo der 17 Jährige Sohn der Frau noch mitwohnt, den Mietvertrag bis zum Ende zu erfüllen??? Gibts denn da ausser das mit den Nachmietern keine Möglichkeit raus zu kommen???


Drum prüfet wer zusammen zieht.
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Axelrosi
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Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten, aber eine einigung ist mit dem Vermieter nicht möglich. Vor Allem Danke an @migo, Du solltest besser in ein Eheberaterforum gehen. Ich hatte eine normale Frage gestellt, und wenn ich dämliche Antworten haben wollte, hätte ich auch eine dämliche Frage gestellt.
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