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recht.de :: Thema anzeigen - Kaltwasserabsperrventil defekt - wer trägt die Kosten?
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Kaltwasserabsperrventil defekt - wer trägt die Kosten?

 
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Sara
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 13:38    Titel: Kaltwasserabsperrventil defekt - wer trägt die Kosten? Antworten mit Zitat

Hallo

In unserer alten Wohnung ( Mietvertrag läuft bis Ende Juni ) ist ein das Kaltwasserabsperrventil am Spülmaschinenanschluß defekt.

D.h. wir können das Wasser in der Wohnung momentan nicht wieder anstellen da sonst Wasser aus diesem Anschluß kommen würde. ( Spülmaschine ist ausgebaut ).

Wir wissen jetzt nicht genau ob wir das Ventil auf unsere Kosten erneuern müssen oder ob der Vermieter die Kosten tragen muß.

Vielen Dank, Sara
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen Sie in dem Mietvertrag, ist dort eine Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart werden wohl Sie die Kosten zahlen, ansonsten der VM ausser der Mieter hat das Ventil kaputt gemacht dann zahlt er wieder als Verursacher.
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