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Verfasst am: 18.06.05, 13:38 Titel: Kaltwasserabsperrventil defekt - wer trägt die Kosten?
Hallo
In unserer alten Wohnung ( Mietvertrag läuft bis Ende Juni ) ist ein das Kaltwasserabsperrventil am Spülmaschinenanschluß defekt.
D.h. wir können das Wasser in der Wohnung momentan nicht wieder anstellen da sonst Wasser aus diesem Anschluß kommen würde. ( Spülmaschine ist ausgebaut ).
Wir wissen jetzt nicht genau ob wir das Ventil auf unsere Kosten erneuern müssen oder ob der Vermieter die Kosten tragen muß.
Schauen Sie in dem Mietvertrag, ist dort eine Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart werden wohl Sie die Kosten zahlen, ansonsten der VM ausser der Mieter hat das Ventil kaputt gemacht dann zahlt er wieder als Verursacher.
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