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Verkehrsunfall: Mietwagen für den Geschädigten

 
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Ben86
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.02.2005
Beiträge: 55
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 00:21    Titel: Verkehrsunfall: Mietwagen für den Geschädigten Antworten mit Zitat

Der Geschädigte eines Unfalles bekommt durch eine Koorparationsleihfirma der gegnerischen Versicherung einen Mietwagen gestellt, welchen er aus eigenen Antrieb nach 7 Tagen wieder zurückgibt, obwohl ihm noch kein Gutachten vorliegt.

Er lässt sich nach erstelltem Gutachten den Schaden auszahlen, es liegt kein Totalschaden vor.

Nun fordert die versicherung nachträglich eine Begründung (Fahrzeugschein von neuem Ersatzfahrzeug, Rechnung der Reperatur), weshalb dann die Mietwagenrechnung von ihnen übernommen werden können.

Jetzt die Frage, ist der Geschädigte überhaupt einer Erklärung schuldig?

Für alle moralischen Kritiker, die Begründung ist bereits per Post versendet, nur mal rein rechtlich, haben die überhaupt Anrecht auf eine Begründung, bzw rechtliche Handhabe, wenn man eine solche nicht abgibt?


Kleiner Zusatz, angenommen es würde gefordert, dass die Instandsetzung nachgewiesen wird, angenommen die Reperatur erfolgte durch Selbstmontage und die Ersatzteilbeschaffung via Privatkauf, soll das Kfz dann dem Sachbearbeiter vorgeführt werden?!
_________________
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

ja, sie sind verpflichtet, in irgendeiner form den nutzungsausfall, bzw, die dringende notwendigkeit eines ersatzwagens (hier: mietwagen) nachzuweisen.

denn: wenn die reparatur nicht durchgeführt wird oder kein neufahrzeug angeschafft wird, hat der geschädigte ja offensichtlich auch kein interesse und keine notwendigkeit, das fahrzeug zu nutzen. ergo: es entsteht auch kein nutzungausfall, bzw. benötigt er dann ja auch keinen mietwagen...und in der folge zahlt der geschädigte den mietwagen selber, oder erhält keinen nutzungsausfall...

als reparaturnachweis für private reparatur reicht i.d.r. ein foto des reparierten fahrzeuges. idealerweise fotografiert man zusammen miot dem fahrzeug die aktuelle bild-zeitung o.ä. mit ab, damit man nicht behaupten kann, das foto wäre noch vor dem unfall aufgenommen worden...
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