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Der Mieter hat einen irreparablen Schaden am Waschbecken verursacht, das dem Vermieter gemeldet, welchen den Mieter aufforderte, ein bestimmtes Sanitärgeschäft zu kontaktieren und eine Neues -lt. Angaben- zu bestellen / einbauen lassen.
Der MIeter hat diesen Schadenfall ausserdem seiner Haftpflichtversicherung gemeldet, welche 50% der Rechnung (alt für neu) übernahm.
Das Waschbecken war 15 Jahre alt.
Mieter hat die Rechnung komplett -wg.Zahlungsfrist- bezahlt und gleichzeitig vom Vermieter schriftlich um die Rücküberweisung der restl. 50% - Summe: 129.- Euro -gebeten,
da Mieter meint, mit der Teilzahlung seiner Versicherung seinen Teil an Schuld beglichen zuhaben.
Vom Vermieter seit 6 Wochen keine Antwort geschweige denn Erstattung.
Der Mietvertrag ist vom Jahre 1989, insofern lassen sich dort keine aktuellen Zahlungsmodi erkennen bzgl. Kostenübernahmen.
Und auch keine weiteren Schadensfälle / Reparaturen dieser Art im Jahre 2005.
Wer muss denn nun diese Restkosten übernehmen? Hat Vermieter tatsächlich Recht mit seinem Schweigen / Nichtzahlen?
Vielen Dank im voraus!
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Hallo,
ich sehe das anders.
Der Mieter hat ein 15 Jahre altes Waschbecken beschädigt.
Der Vermieter hat ein neues Waschbecken erhalten und ist ungerechtfertigt bereichert § 812 BGB.
Klüger wäre es gewesen, den Schaden dem Vermieter und der Versicherung zu melden und nicht zu beheben, damit sich diese beiden wegen der Erstattung auseinandersetzen.
Spezi.
Hallo Spezi,
dadurch, dass der Vermieter dem Mieter den Auftrag gab, dieses neue Waschbecken zu bestellen, lief natürlich die Rechnung auch auf den Namen des Vermieters. Und der hat eben fristgemäß die Rechnung zahlen müssen.
Dem Mieter war spätestens da schon klar, dass dieses Problem mit Rückerstattung auftreten könnte - aber da war das Kind schon in den Brunnen gefallen...
Leider ist das tatsächlich jetzt so eingetroffen, es schaut so aus, dass der Vermieter nicht an eine Rückzahlung der Restkosten denkt.
Und der Vermieter ist sich nicht 100%ig sicher, ob er auch das Recht dazu hat, diese
Kosten zurück zu fordern - zu alt und schwammig der alte Mietvertrag, zu unverständlich / kompliziert die Infos aus div. Medien über Mietrechte.
Der Vermieter ist allgemein bekannt für seine sture Unkooparation, wenn es um Forderungen von Mietern geht. Das geht da nur mit massivem Druck usw. - und in solchen Fällen muss der Mieter sich dann auch sicher sein, dass er Recht hat.
Der Mieter musste sich z.B. bei der tel.Schadensmeldung Beleidigungen anhören ("am besten ist´s, Sie ziehen aus!")
zur Erklärung: Mieter musste Anfang d.J. einen Bienenkiller beauftragen, da sich Bienen im Rollokasten eingenistet hatten.
Das Waschbecken etwas später war dem VM wohl schon zuviel!?!
Die Situation zwischen den Parteien ist also angespannt - aber Mieter will dennoch nicht auf seine Rechte verzichten - und das ist halt die Frage-
ob er als Schadenverursacher seine Schuldigkeit mit der Teilzahlung der Versicherung abgegolten hat und auf Rückzahlung der Kosten pochen darf?
Über eine kompetente Aussage wäre ich sehr dankbar!
Hallo Spezi,
dadurch, dass der Vermieter dem Mieter den Auftrag gab, dieses neue Waschbecken zu bestellen, lief natürlich die Rechnung auch auf den Namen des Vermieters. Und der hat eben fristgemäß die Rechnung zahlen müssen.
Ach so. Ich hatte das bisher so verstanden, daß der Mieter die Rechnung zahlen musste.
Allerdings sehe ich das nach wie vor so, daß der Schadenverursacher den Schaden zu zahlen hat. Wenn dessen Haftpflichtversicherung nur einen Teilbetrag übernimmt, kann das nicht das Problem des Geschädigten sein.
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