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Gewinnrückstellung evtl. Straftat?

 
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thomas996
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Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 20:41    Titel: Gewinnrückstellung evtl. Straftat? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Wegen einer Strafanzeige / Betrug hat mein Steuerberater im Jahr 2000 eine Rückstellung gebildet. Diese Strafanzeige wurde noch im Jahr 2000 vom Gericht eingestellt ohne das ich davon unterrichtet wurde. Nun habe ich ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung weil die Steuerfahndung die Rückstellung zum Jahr 2000 aufgelöst hat. Zivilrechtlich hat die Firma die gegen mich Strafanzeige gestellt hat bei ähnlichen Fällen bereits andere Firmen erfolgreich verklagt. Somit musste ich trotz der strafrechtlichen Einstellung des Verfahrens immer noch mit einer Zivilrechtlichen Klage rechnen und die Rückstellung war meiner Meinung nach auch berechtigt. Gibt es vergleichbare Fälle wo eine Rückstellung überhaupt Steuerhinterziehung sein kann und nicht evtl. überhaupt nur Gewinnverschiebung?

Danke,.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ungerechtfertigte Rückstellungen können durchaus eine teuerhinterziehung darstellen.

Auch wenn hierdurch lediglich eine Verlagerung in einen anderen Besteuerungszeitraum entsteht schließt dies die Strafbarkeit nicht aus. Steuerhinterziehung stellt auf eine Verkürzung im jeweiligen Besteuerungszeitraum ab.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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