Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - gehört Duschvorhang dazu?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

gehört Duschvorhang dazu?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mark Herzog
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 20:38    Titel: gehört Duschvorhang dazu? Antworten mit Zitat

Mieter und Vermieter streiten sich um einen mit über 70 Euro recht teuren Duschvorhang: Der Vermieter hatte den Vorhang dem Mieter, der diesen ohne Absprache neben anderen Dingen (.z.B. Türschloss) gekauft und dann die Rechnung präsentiert hatte, AUSDRÜCKLICH UNTER VORBEHALT erstattet. Als der Mieter nur 3 Monate später kündigt, macht der Vermieter seinen Vorbehalt geltend und fordert das Geld zurück. In einer Mail dazu teilt der Mieter mit "der Duschvorhang verstehe sich von selbst"...

Die Wohnung wurde unrenoviert vermietet und ohne irgendwelche Einrichtungsgegenstände wie z.B. eine Küche. Muss der Mieter den Vorhang selbt zahlen oder nicht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Duschvorhang ist ein ganz normaler Einrichtungsgegenstand, den der Mieter sich üblicherweise selbst kaufen kann. Die Erstattung des Kaufpreises durch den Vermieter ist m. E. eine reine Kulanzleistung, was der Vermieter ja auch mit seiner Zahlung "unter Vorbehalt" ausdrücken wollte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
roleover
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich muß der Mieter den Vorhang selber zahlen.
Mich würde hier mal interessieren, wie man zu der Annahme kommt, das der Vermieter für den Vorhang zuständig ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.