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Videoüberwachung von Privatstellplatz!

 
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Roter Blitz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 09:37    Titel: Videoüberwachung von Privatstellplatz! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich habe da mal folgende Frage!

Und zwar wohne ich in einem Mietshaus, mit einem mir zugeteilten KFZ-Stellplatz! Auf diesem habe ich mein Auto geparkt!

Seit dem der Wagen dort steht, habe ich wöchentlich mehrere kleine Schäden zu beklagen! Sprich kleinere Kratzer, Dellen, usw.!

Dies liegt daran, das Kiner und Jugendliche im Alter von 7 - 15 Jahren im Hof spielen und sich treffen!

Ich habe mich schon öfters mit den Eltern diverser Kinder aus unserem Hause unterhalten, und diese freundlichst darauf hingewiesen, daß sie doch etwas auf ihre Kinder aufpassen sollten, da diese meinen Wagen mehr oder weniger als Spielplatz Wiese mißbrauchen!

Da ich leider immer auf Unvernunft stoße, wollte ich nun meinen Wagen Video Überwachen!

Daher die Frage! Darf man einen toten Gegenstand, der auf meinem Privatstellplatz steht, mit einer solchen Anlage überwachen? Oder muß ich es einfach weiter hin nehmen, daß mein Wagen rampuniert wird?

Ich danke euch schon mal im Voraus, für eure Antworten!

MfG

Roter Blitz
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

fragen Sie doch mal bei der Polizei nach, ob unter den geschilderten Umständen etwas gegen die Aufstellung einer Videoüberwachung spricht.

Uns wurden mehrmals nachts an unserem auf dem Stellplatz geparkten PKW alle Autoreifen zerstochen. Auf Anraten der Polizei wird der Stellplatz nun per Videokamera überwacht. Seitdem ist (hoffentlich !!) Ruhe.

Gruß, Jade
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Uwe82
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 06:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hab eben Deinen Post gefunden: Ich hab ein ähnliches Problem, nur dass diejenigen die Beschädigung versucht haben unkenntlich zu machen, z.B. ein Kratzer mit Lackstift ähnlicher (!!!) Farbe zu übermalen oder eine Beschädigung am Kunststoffschweller mit Edding (!!!) zu übermalen. Daher überlege ich jetzt auch den Stellplatz per Video zu überwachen. Weißt Du jetzt was Neues?
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XChris
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Stellplatz Dir gehört und dies kein allgemeiner Parkplatz und die die Kamara so ausrichtest, dass wirklich nur Dein Eigentum gefilmt wird, kannst Du dies tun. Sind andere Leute gezwungen, dort entlang zu laufen, Bedarf es eines Hinweischildes.

Chris
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Roter Blitz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

@ Uwe82

Ich habe mich nun mal mit unserer örtlichen Polizei unterhalten! Diese meinten, daß ich daß doch mit den Mitbewohnern ausmachen sollte! Geschockt

Da mir das aber nicht viel bringt, habe ich mal weiter gestöbert!

Ein Zitat aus diesem Forum!

Zitat:
Das BDSG erlaubt die Datenerhebung grundsätzlich.

§ 6b BDSG Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume
mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung)
ist nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret
festgelegte Zwecke

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass
schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

...

Das BDSG findet jedoch gar keine Anwendung auf eine Datenerhebung, die nur persönlichen Zwecken dient § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG. Somit ist Überwachung nicht verboten.


Das heißt also, daß das Überwachen erlaubt ist, sofern Du nicht in andere Wohnungen oder des gleichen schaust! Also die Kamera so ausrichten, daß Nur Dein HAb und Gut überwacht wird!

Aber das hat ja XChris schon gesagt!

Ich persönlich habe ein Schreiben an das Fahrerfenster von innen geklebt, wo ich die Mitbewohner aufklähre, wieso der Wagen nun unter beobachtung steht! Desweiteren habe ich dazu geschrieben, daß jeglicher Schaden sofort zur Anzeige gebracht wird! Auch diesen Gesetzesauszug habe ich mit rein geschrieben! Damit die Mitbewohner von der Gesetzeslage auch bescheid wissen!

Dadurch habe ich alle, die sich um meinen Wagen herum aufhalten, darauf aufmerksam gemacht! Daher kann da nichts mehr passieren!

MfG

Roter Blitz
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Uwe82
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

*g* Das würde bei mir auch nichts mehr bringen, zumal die ja versucht haben das Ganze zu vertuschen.
Danke für die Infos, jetzt werde ich mir das auch mal genauer ansehen, wie ich das am besten mache.

Wenn Du Zeit und Lust hast, kannste mir ja mal per PN mitteilen, welche Hardware Du dafür verwendest und was die gekostet hat. Ich will da nämlich nicht unbedingt Unsummen ausgeben ...
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