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Kündigungsrecht bei Wohnung im Haus des Vermieters

 
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Nonens
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 11:05    Titel: Kündigungsrecht bei Wohnung im Haus des Vermieters Antworten mit Zitat

Hallo!

Da ich in der Suche nichts gefunden habe, was auf folgenden Sachverhalt zutreffen würde, bitte ich jeden, der etwas dazu sagen kann, um eine Stellungnahme:

Mieter A möchte einen Mietvertrag mit Vermieter B abschließen. Das Mietobjekt liegt als Einliegerwohnung in den Kellerräumen des Vermieters B, das heißt, es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (oder eben auch streng genommen ein Zweifamilienhaus) und separatem Eingang.
B bewohnt das "Haupthaus".

Wie stellt es sich nun dar, dass B in dem Mietvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten festhalten möchte?
Gesetzlich ist meines Wissens nach vorgegeben, dass bei einer Vermietung mit dem Vermieter selbst im Haus bei einem Zweifamilienhaus die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt.

Kann der Vermieter dieses außer Kraft setzen mit dem Vermerk, dass die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt? Oder wäre diese Klausel nichtig?

Ich bedanke mich für Ihre Hinweise im voraus!

Gruß,
Nonens
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

In welchen Gesetz soll denn stehen das die Kündigungfrist 4 Wochen beträgt? Es handelt sich dabei doch um eine eigenständige Wohnung und nicht um Wohnräume innerhalb der Vermieterwohnung. Dementsprechend gilt für den Mieter 3 Monate Kündigungsfrist und für den VM entsprechend 3,6,9 Monate, je nach Kündigung noch 3 Monate länger. §§573-573c BGB nachzulesen unter http://www.dejure.org. Wenn A nun eine Kündigungsfrist für sich von 4 Wochen will kann dies vereinbart werden wenn B dem zustimmt. Nur die Kündigungsfrist für B kann nicht runtergesetzt werden da dies ein Nachteil für den Mieter bedeuten würde.
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Nonens
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich suche das gerne aus dem BGB heraus. Es gibt noch eine Unterscheidung zwischen Untervermietung und Wohnräume in einem 2Fam.-haus, wenn der Vermieter unter einem Dach wohnt. (Wenn ich mich recht erinnere.)

Das wird aber bis heute abend dauern.

Danke für die Antwort, für weitere bin ich ebenfalls dankbar! Smilie
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nonens hat folgendes geschrieben::
Ich suche das gerne aus dem BGB heraus. Es gibt noch eine Unterscheidung zwischen Untervermietung und Wohnräume in einem 2Fam.-haus, wenn der Vermieter unter einem Dach wohnt. (Wenn ich mich recht erinnere.)

Das wird aber bis heute abend dauern.

Danke für die Antwort, für weitere bin ich ebenfalls dankbar! Smilie



Eine 2-4 Wöchige Kündigungsfrist gab es früher bei Ost-Altverträgen.
Die in ostdeutschen Mietverträgen, die vor dem 3.10.1990 abgeschlossen wurden, enthaltene Kündigungsfrist gilt weiter, aber nur zu Gunsten des Mieters. Ist im Vertrag eine zweiwöchige Kündigungsfrist vereinbart, muss der Mieter tatsächlich nur diese Frist beachten.. Der Vermieter dagegen ist an die zwingende gesetzliche Regelung des BGB gebunden.
KG Berlin RE WM 98, 149
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Nonens
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke für die versierten Antworten! Smilie

Ich habe mich wohl leider(!!!) wirklich geirrt, mich damals verlesen. Ich habe mir gerade telefonisch von einem Fachanwalt für Mietrecht die Bestätigung dessen geholt, was Sie beide mir bereits geantwortet haben.

Ist nichts anderes auf Wunsch des Mieters vereinbart, gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist.

Ich danke Ihnen beiden sehr für Ihre Antworten!

Gruß,
Nonens
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Sterü
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 13:28    Titel: An Nonens Antworten mit Zitat

Hallo erstmal.
Ich würde mir genau überlegen diesen Mietvertrag zu unterschreiben, und die Wohnung wirklich zu mieten.
Der Vermieter kann Dir JEDERZEIT ohne Angabe von Gründen kündigen, dann verlängert sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate.
Er hat ein Sonderkündigungsrecht, muß sich nur auf § 573a berufen.
Da brauchst Du Dir auch nichts zu schulden kommen lassen haben, er kann mit Dir machen was er will.
Bei solchen Mietverhältnissen kannst Du noch nichteinmal gegen falsche Nebenkostenabrechnungen vorgehen, weil Du ja sofort kündbar bist.
Wir haben dieses Problem gehabt, und würden eine solche Wohnung nicht wieder mieten.
Gruß.
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Nonens
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 13:33    Titel: Re: An Nonens Antworten mit Zitat

Sterü hat folgendes geschrieben::
Hallo erstmal.
Der Vermieter kann Dir JEDERZEIT ohne Angabe von Gründen kündigen, dann verlängert sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate.
Er hat ein Sonderkündigungsrecht, muß sich nur auf § 573a berufen.


Danke für den Hinweis, allerdings verstehe ich eins nicht: er kann mir jederzeit kündigen, wieso dann aber eine Kündigungsfrist von 6 Monaten? Das widerspricht sich doch! Entweder sofort - oder 6 Monate!

Was daran verstehe ich gerade falsch?

[edit]
Habe noch mal nachgelesen. Er kann mir nicht sofort kündigen. Er kann mir nur kündigen ohne Grund, und nach 6 statt nach 3 Monaten muß ich dann raus. Das ist in Ordnung für mich. Bis dahin habe ich wieder was gefunden. Smilie

Im übrigen denke ich ansonsten positiv. Mein derzeiter Vermieter, auch mit mir unter einem Dach lebend, ist super lieb, läßt mich sogar früher aus der Wohnung raus. Smilie

Trotzdem danke für diesen Warnhinweis, hatte ich nicht so bewußt wahrgenommen!
[/edit]

Gruß,
Nonens
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Was Sterü meint ist das der VM jederzeit ohne Angaben von Gründen fristgerecht kündigen kann, das sich dabei allerdings die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert. Dies erleichterte Kündigungsrecht hat der Gesetzgeber VM von 2 Familienhäusern in dem se selbst eine der beiden Wohnungen bewohnen zugestanden. Bei allen anderen Häusern kann der VM nicht ohne Grund kündigen.
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Sterü
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 17:39    Titel: FAlsch ausgedrückt, ich wieder. Antworten mit Zitat

Strider, danke für die Erklärung.
Ich tippe mnchmal etwas zu schnell, so das ich die Wörter schon mal sehr mißverständlich ausdrücke.
Aber genau wie von Ihnen erklärt meinte ich dies.

Gruß.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Noch was hinzufügen darf:
Die verlängerte Kündigungsfrist betrifft hier nur den VM. Für den Mieter bleibt es selbstverständlich immer bei 3 Monaten, unabhängig der Wohndauer.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 12:17    Titel: Re: An Nonens Antworten mit Zitat

Sterü hat folgendes geschrieben::
Da brauchst Du Dir auch nichts zu schulden kommen lassen haben, er kann mit Dir machen was er will.

In einem Nicht-ZFH, also in jeder "normalen" Wohnung ist es genau anders herum. Da kann der Mieter mit dem Vermieter machen, was er will. Der Vermieter ist dem Mieter hilflos und schutzlos ausgeliefert. Man braucht nicht mal Miete zahlen - der Vermieter kann sich nicht wehren. Ist doch viel besser, als in einem Zweifamilienhaus, wo der Vermieter sich wehren kann - oder?
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Sterü
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 11:58    Titel: 2 Fam-Haus mit Vermieter........ Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.
@ Lucky.
Ich bin der Meinung das man immer seine ordentlichen Wege gehen sollte, egal unter was für Umständen man wohnt.
Ob nun im 2 Fam-Haus mit dem Vermieter, oder in einem Haus mit mehreren Parteien.
Aber es muß von Anfang an auf solch wichtige Sachen wie Kündigungsgründe und Fristen hingewiesen werden. Vor Abschluss des Mietvertrages.
Natürlich sind auch oft die Vermieter am Popo gepackt. Aber es gibt halt auch genug Vermieter, welche sich ungerechtfertigt am Mieter bereichern wollen. Damit meine ich nicht die Miete alleine, auch die Nebenkosten werden im 2-Fam Haus oft nicht korrekt abgerechnet, weil man keine Chance hat sich ordentlich zu wehren. Aufgrund der vereinfachten Kündigungsmöglichkeiten dort können Vermieter die Situation schamlos ausnutzen, und die wenigsten Mieter wissen dies.
VErsuchst Du dann ein Gespräch mit dem Vermieter zu führen heißt es :
Entweder zahlen und freundlich sein, oder Kündigung.
Mir ist durchaus klar das nicht alle Vermieter so sind. Möchte ich auch so nicht behaupten. Aber z.B in unserem Fall sind wir nun die 3. Mieter denen es mit dem Vermieter so geht. Die Vorgänger haben schön alles bezahlt - und ich schreibe hier von falschen Forderungen - haben die Wohnung schön renoviert, dann wurden sie gekündigt.
Ich bin weder auf der Seite der Mieter, noch der des Vermieters.
Ich finde nur, ein wenig mehr korrektheit und fairness täte beiden Seiten gut.
Gruß, Sterü
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