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Ausgehend von der Situation, daß der Mieter einer Wohnung einen Nachmieter sucht... Der Mieter hat im Oktober 2004 eine Einbauküche in die Küche der Wohnung einbauen lassen. Preis seinerzeit 4.000,00 €. Nun möchte er im Juni 2005 dafür einen Abstand von 3.800,00 €. Der potentielle Nachmieter hält das für übertrieben.
Gibt es so was wie eine Faustformel zur Ermittlung des Wertverlustes einer Einbauküche ? Sprich: welcher Preis wäre zum jetzigen Zeitpunkt angemessen ?
Ich halte das auch für übertrieben.
Bevor ich eine gebrauchte Küche für 3.800 Euro übernehmen würde, würde ich mir lieber eine neue kaufen - im Zweifel auch für 4.000,00
Ausgehend von der Situation, daß der Mieter einer Wohnung einen Nachmieter sucht... Der Mieter hat im Oktober 2004 eine Einbauküche in die Küche der Wohnung einbauen lassen. Preis seinerzeit 4.000,00 €. Nun möchte er im Juni 2005 dafür einen Abstand von 3.800,00 €. Der potentielle Nachmieter hält das für übertrieben.
Gibt es so was wie eine Faustformel zur Ermittlung des Wertverlustes einer Einbauküche ? Sprich: welcher Preis wäre zum jetzigen Zeitpunkt angemessen ?
Vielen Dank im voraus,
Annika
Angemessen ist das, was dir der potent. Nachmieter bereit ist zu zahlen. Hängt natürlich immer von der Wohnungsnachfrage ab. In Berlin wirst du kaum jemand finden, der dir so viel Geld für eine gebrauchte Küche zahlen würde, da Geschmackssache etc.
Gruß
PS: Die steuerliche Nutzungsdauer von Einbauküchen beträgt im Übrigen ca. 8-10 Jahre, DANACH wärst du mit 3.800 EUR natürlich etwa im Rahmen. Aber wie oben gesagt, die steuerliche Nutzungsdauer ist überhaupt nicht maßgebend.
Sie können froh sein, wenn Sie die Hälfte bekommen. Das sehe ich als Maximum an.
Eine neue Küche kostet viel Geld, aber eine gebrauchte Küche ist nichts mehr wert.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
also im Scheidungsrecht sagt man bei Hausratsabnutzung 10% jährlich, wären 400€ im Jahr, bei dir sind es nur ein paar Monate. Aber da kann man auch nicht so rangehen. Wie man in BWL so schön sagt: Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Frag ihn, was er dir bieten würde. Wenns dir zu wenig ist, versuch die Küche so (Internetauktionshaus [Name geändert] oder Aushang) zu verkaufen, aber ob du da mehr bekommst?
Du könntest ja mal den Vermieter fragen, vielleicht kauft er sie dir ab und legt es auf die Miete um? Weil eine Wohnung mit Einbauküche läßt sich besser vermieten als ohne.
Der Preis hängt natürlich auch vom Geschmack ab. Wenn dem Käufer die Küche absolut nicht gefällt, wird er sich für 3800€ wohl lieber ne neue kaufen, handelt er dich auf die Hälfte runter, weil sie ihm gefällt, kannst du glaub ich froh sein überhaupt was zu kriegen.
Wenn die Küche schön ist, der Neue Geld hat und keinen Dreck haben will - dafür aber sofort nach dem Einzug eine funktionstüchtige Küche (und eine Rechnung über 4000€ existiert - Garantiefälle!), dann könnte er 3000-3500 Euro zahlen.
Bei einer guten billigen Wohnung hingegen wird der jetzige Mieter wissen, dass man, um an die Wohnung zu kommen, auch bereit wäre, für die Küche mehr zu zahlen als den Neupreis. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Bei einer guten billigen Wohnung hingegen wird der jetzige Mieter wissen, dass man, um an die Wohnung zu kommen, auch bereit wäre, für die Küche mehr zu zahlen als den Neupreis.
Zum Glück entscheidet immer noch der VERmieter und nicht der Nochmieter, wer die Wohnung anmieten darf.
Und zum Glück ist die Wohnungsituation ja nun erheblich anders als vor 15 Jahren.
Ich habe schon genug Mieter erlebt, die ihre neuwertige Küche ausbauen und verschrotten oder bei irgendwelchen Verwandten in irgendwelchen Kellern unterstellen mussten, weil sie keinen Dummen gefunden haben, der bereit war, ihre überhöhten Preisvorstellungen zu erfüllen.
Das hängt, wie Du schreibst, von der speziellen Situation ab. Ich persönlich habe schon 2 Mal erlebt, dass der Vermieter aus Faulheit den Mieter beauftragt hat, einen Nachmieter zu finden. Vorteil für den Mieter: er kann dem Nachmieter seine Küche und sein Laminat und ... fast zum Neupreis aufdrücken. Falls der Nachmieter nicht will, bekommt er die Adresse des VM nicht oder wird vom Mieter bei dem VM schlecht gemacht.
Das war vor genau 2 Jahren.
Eine Sauerei - aber hier ganz im Sinne des VM. _________________ Herzliche Grüße
FOC
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