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Verfasst am: 20.06.05, 11:30 Titel: Miete bei Einzug vor Vertragsbeginn fällig?
folgende Situation:
Mieter A und Mieter B unterschreiben einen Mietvertrag welcher zum 01.06.2005 beginnt. Beide Mieter dürfen auf Anfrage beim Vermieter schon zum 17.05.2005 einziehen. Beide Mieter gehen davon aus, dass für Mai keine Miete erhoben wird, da der Vertrag erst ab 01.06.2005 beginnt und im Mietvertrag keine Klausel betreffend eines vorzeitigen Einzugs vorkommt. Vom Vermieter kommt bis dato kein Hinweis, dass er für den "halben" Monat Miete erwartet.
Der Vermieter fordert erst eine Woche nach Vertragsbeginn anteilige Miete für den Monat Mai. Diese wird zunächst von Mieter B per Überweisung gezahlt. Mieter A zieht jedoch den Schluss, dass aufgrund der Situation keine Miete für Mai gezahlt werden muss.
Ist es korrekt, dass der Vermieter in o.g. Falle antlg. Miete für Mai verlangt, obwohl der Vertrag erst ab Juni gilt??
Können die Mieter aufgrund die evtl. zu viel gezahlte Miete zurückfordern/verrechnen??
Nunja - es hätte ja der frühere Mietvertragsbeginn vereinbart werden können. Wurde aber nicht vereinbart. Man kann das schon so sehen, daß die 13 Tage kostenfrei sein könnten.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Ja also ich würde das so sehen, dass die Mieter in o.g. Fall im Recht sind, obwohl eine antlg. Zahlung evtl. Nebenkostenvorauszahlungen für Mai wohl angebracht wäre. Wären sie im Recht?
Verfasst am: 20.06.05, 12:07 Titel: Re: Miete bei Einzug vor Vertragsbeginn fällig?
Secaryn hat folgendes geschrieben::
Können die Mieter aufgrund die evtl. zu viel gezahlte Miete zurückfordern/verrechnen??
Gibt es da nicht so einen Rechtsgrundsatz "Zahlung ist Anerkennung" oder so ähnlich?
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Verfasst am: 20.06.05, 12:26 Titel: Re: Miete bei Einzug vor Vertragsbeginn fällig?
Secaryn hat folgendes geschrieben::
Ist es korrekt, dass der Vermieter in o.g. Falle antlg. Miete für Mai verlangt, obwohl der Vertrag erst ab Juni gilt??
Die Parteien haben den Mietbeginn zum 01.06. vereinbart. Ab diesem Termin hat der Mieter Anspruch auf Überlassung der Mietsache und der Vermieter Anspruch auf die Mietzahlung. Nimmt der Mieter die Leistung des Vermieters bereits früher in Anspruch, sehe ich darin, zumindest soweit eine abweichende Vereinbarung nicht besteht, eine Änderung des Mietvertrags durch konkludentes Verhalten. Es kann den Mieter schließlich nicht wirklich überraschen, dass er für die Nutzung der Mietsache die Miete zu zahlen hat.
Eine Vertragsänderung wird sicher nicht anzunehmen sein bei einer Übergabe, die nur wenige Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn liegt. Einen verbindlichen Zeitraum zu benennen als Grenze für einen Zahlungsanspruch des Vermieters dürfte allerdings kaum möglich sein.
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