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[color=red]Mieterhöhungsbegehren[/color]

 
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kroetinchen
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 22:56    Titel: [color=red]Mieterhöhungsbegehren[/color] Antworten mit Zitat

Wer kann helfen?
Folgende Fallannahme:
Mieter erhält fristgerecht Mieterhöhungsbegehren für eine bereits bei Einzug umfassend modernisierte / erneurte Altbauwohnung, bestreitet aber innerhalb der gesetzlichen Frist, dass die Wohnung in einem modernisierten Zustand ist und behauptet (via Mieterverein) es müsste die Einstufung nach Baujahr des Hauses erfolgen (was ein Vorkriegsmodell ist).
Frage: Kann der Vermieter hierauf antworten?
Falls ja, müssen Formalien, ähnlich wie bei dem Mieterhöhungsschreiben selber, beachtet werden?
Hat das Schreiben des Mieters Einfluss auf die maßgebenden Fristen?

Vielen Dank für Eure Hilfen
Kroetinchen[/b]
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Gib in die Adresszeile mal Haus und Grund ein, vielleicht findest Du dort eine Antwort....
Morgengruß und einen wunderschönen Tag wünsche ich..
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es hört sich so an, als ob die Erhöhung auf einem Mietspiegel begründet wurde.

Falls das so ist, so stehen in diesem, in aller Regel, auch die Eigenschaften der Häuser wie z.B. Baujahr von-bis, Modernisierungsstufe oder Ausstattungsmerkmale. Mit allen mir bekannten Mietspiegeln kann man ein Haus exakt einordnen. Die Mietspiegel sind da sehr gut nachvollziehbar aufgebaut.
Unklarheiten kann es allenfalls bei der angegebenen Spanne geben.
Beispiel: Haus Bj. vor 1945 vollmodernisiert 40-60m²WF : 5,50 - 6,80/m² Mittelwert 6,20
Benutzt man für ein durchschnittliches Haus nun den Mittelwert ist alles o.k. Möchte man aber die 6,80 ansetzten, sollte man die Abweichung nach oben schon nachvollziehbar begründen können (z.B. beste Lage der Stadt, Südbalkon, inkl. Parkplatz o.ä.).

Hat der Vermieter sich an den Mietspiegel gehalten, sollte er sich nicht blöffen lassen und fristgerecht Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung einreichen.
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kroetinchen
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 11:36    Titel: mieterhöhungsbegehren Antworten mit Zitat

Hallo,

es handelt sich hierbei tatsächlich um eine Erhöhung innerhalb des Mietspiegels, wobei die erhöhte Miete am unteren Ende der zulässigen Mietpreisspanne ist.

Soll der Vermieter nun die Mieter nochmals daraufhinweisen oder abwarten und nach Fristablauf die Klage einreichen?

Gruß
Kroetinchen
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es muss entweder durch Mietspiegel oder durch Gutachter oder durch mind. 3 Vergleichsmieten bewiesen werden, daß die geforderte neue Miete ortsüblich ist.
Seit der letzten Mieterhöhung muß 1 Jahr vergangen sein. Es muss die Kappungsgrenze (20 % innerhalb 3 Jahren) eingehalten sein. Wenn der Mieter nicht zustimmt, dann kann der Vermieter die Erhöhung auf dem Klageweg durchsetzen.
MfG
Lucky
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Da die Frist zur Klageeinreichung relativ kurz ist (wenn ich mich recht entsinne), sollte der Vermieter nicht lange rumspielen. Wozu antworten? Der Mieter hat wiedersprochen - also Klage und fertig. Ansonsten tanzen dem Vermieter in Kürze sämtliche Mieter auf der Nase herrum.
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