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Kündigung mit Schwierigkeiten?

 
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lilak
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Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 14:32    Titel: Kündigung mit Schwierigkeiten? Antworten mit Zitat

In meinem Mietvertrag wurde ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen (mit 3 monatiger Kündigung).
Im gleichen § ist aber auch festgehalten, "die Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 30.04.2009 auf Ihr Recht zur ordentlicher Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf des vorgenannten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig"
In der Anlage zum Mietvertrag habe ich noch folgende Formulierung stehen:
"Falls der Mieter eine vorzeitige Vertragsauflösung wünscht, zahlt der Mieter einen Aufwendungsersatz für den erhöhten Verwaltungs- und Vermietungsaufwand in Höhe von einer Monatsmiete kalt an den Vermieter. Der Vermieter ist berechtigt diese in Abzug von der Mietkaution zu bringen. Diese Formularklausel wird dann Gegenstand in einem auf Wunsch des Mieters abzuschließenden Mietaufhebungsvertrags"

Komm ich damit (nach 3 monatiger Küfigungsfrist) aus dem Vertrag und muß eine Monatsmiete Provision zahlen?
Wie muß dieser Mietaufhebungsvertrag aussehen?
Kann der Vermiter noch eventuell einen Nachmieter von mir fordern? Im Vertrag finde ich keinen Hinweis.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hatten wir das nicht schon einmal?
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