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wenn eine Versicherung nicht zahlen will?

 
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Aarson
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 12:20    Titel: wenn eine Versicherung nicht zahlen will? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Experten,

Mal angenommen in einem Keller sei eingebrochen worden und es bestünde eine Hausratversicherung.

Die Staatsanwaltschaft hätte den Vorgang.: "Besonders schwerer Fall von Diebstahl" eingestellt, da Täter nicht ermittelbar.

Die Versicherung zahle aber nicht mit einem Argument, welches so ähnlich lauten könnte:

So eine Art des Diebstahls sei so außergewöhnlich und untypisch, dass es sich nicht um Diebstahl handeln könne, denn der aufgebrochenen Raum sei vollkommen leer hinterlassen worden, der Leuchtkörper mitentwendet worden, man müsste mehrer Stunden und einen Lastwagen gebraucht haben um alles abzutransportieren und dafür gäbe es keine Zeugen, die die Täter gesehen haben wollen.

Deshalb könne man das nicht als Diebstahl anerkennen......

Was könnte man in einem solchen Fall tun um die Versicherung dazu zu bewegen den Diebstahl als Diebstahl anzuerkennen ? Was könnte man tun damit die Versicherung reguliert?

Ich bin gespannt auf die Antworten, danke schon jetzt.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

nunja, hier könnte in erster linie der schadenumfang fraglich sein. es ist tasächlich ungewöhnlich, dass wirklich ALLES mitgenommen wird...

aber das mit dieser begründung komplett abgelehnt wird? offensichtlich wird der komplette schadenfall in frage gestellt...

auf damit zum anwalt!
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Aarson
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

So ist es.

Es würde komplett abgelehnt, dass es sich um Diebstahl handelt, weil ein solcher Fall in der ganzen Versicherungsgeschichte noch niemals vorgekommen sei.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

hm, diebstahl...

versichert gilt ein einbruch-diebstahl...
einbruchspuren vorhanden und wurden auch gesichert, bzw. durch Polizei festgehalten?

letztendlich müssen sie einen einbruch-diebstahl auch nachweisen.

ich kenne auch die fälle, in denen durch die hausverwaltung ein keller zwangsgeräumt wurde...und zwar komplett.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 14:23    Titel: Re: wenn eine Versicherung nicht zahlen will? Antworten mit Zitat

Aarson hat folgendes geschrieben::
Was könnte man tun damit die Versicherung reguliert?

Im Zweifel müsste man sie verklagen, und zwar innerhalb von sechs Monaten ab endgültiger Ablehnung der Schadensregulierung durch die Versicherung.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Aarson hat folgendes geschrieben::
Es würde komplett abgelehnt, dass es sich um Diebstahl handelt, weil ein solcher Fall in der ganzen Versicherungsgeschichte noch niemals vorgekommen sei.

Wurde der Kellerraum sozusagen "besenrein" leergestohlen?
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Aarson
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Genau so ist es, praktisch besenrein leergestohlen! Es befand sich ja auch keinerlei Müll darin.

Natürlich wurde er nicht wirklich ausgekehrt. Schmutz und Dreck befand sich noch darin, aber keine Gegenstände oder irgendwelche Objekte.


Der Keller wäre definitiv nicht zwansgeräumt worden, die Polizei hättet wegen besonders schwerem Fall des Einbruch-Diebstahls ermittelt und dann eingstellt. Der Einbruch-Diebstahl könnte sich so vor einem halben Jahr ereignet haben. So lange hätte die Versicherung gebraucht um die Regulierung abzulehnen.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherung ist nicht an die Beurteilung durch den Staatsanwalt oder die Polizei gebunden, sondern nur an ein gegen sie ergangenes zivilgerichtliches Urteil.
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Aarson
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Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das sind keine guten Nachrichten.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach gesagt: Sie gehen von Diebstahl aus und davon, dass Sie kein Mitverschulden trifft und somit ein Versicherungsfall?

Dann bleibt ihnen die Klage gegen die Versicherung.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Aarson hat folgendes geschrieben::
Das sind keine guten Nachrichten.


Haben Sie sich nicht einmal beim Anwalt informiert, ob die Ablehnung korrekt ist ?

Gab es denn Einbruchsspuren, wenn ja, sind die Spuren von der Polizei gesichert worden ?
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Aarson
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es wurde noch kein Anwalt konsultiert. Das ist aber wahrscheinlich unumgänglich.

Die einzigen Einbruchspuren die da waren, war das aufgebrochene Schloss.

Alle Spuren wären von der Polizei gesichert und fotographiert worden.

Ich frage mich, wenn das KEIN Einbruch war, was war es dann?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Aarson hat folgendes geschrieben::

Ich frage mich, wenn das KEIN Einbruch war, was war es dann?


Dann wäre es (versuchter) Versicherungsbetrug gewesen, vermutet anscheinend die Versicherung.
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