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Verfasst am: 17.06.05, 13:01 Titel: 3 Mahnungen geschrieben, was jetzt?
Hallo und guten Tag!
Ich schreibe hier im Auftrag meiner Freundin.
Meine Freundin war drei Jahre mit Ihrem Pferd in einem Stall bei Ihr in der Nähe.
In dieser Zeit hat sie natürlich eine sehr freundschaftliche Beziehung zu der Stallbesitzerin aufgebaut.
Als sie vor drei Jahren in den Stall ging hatten es beide verschwitzt einen Vertrag zu erstellen und so kam es wie es kommen musste: Mit der Zeit kam immer öfter Streit zwischen den Beiden auf und meine Freundin hat sich nach einem anderen Stall umgesehen und auch einen gefunden. Als sie das der besagten Stallbesitzerin erzählte hat sie meine Freundin aus dem Stall geschmissen und ihr eine Frist von einer Stunde gegeben das Pferd aus dem Stall zu holen. Das war 24.02.05. Die Eltern meiner Freundin hatten immer im Vorraus die Stallmiete bezahlt. Dadurch das die Stallbesitzerin meine Freundin samt Pferd vier Tage vor Ende des Monats rausgeworfen hat stehen ihren Eltern ja noch das Geld für die vier Tage zu?!?
Aber wie schon gesagt, es gibt/gab keinen Vertrag.
Was können wir da machen??
Wir haben ihr dreimal geschrieben das sie das Geld bitte bis zu bestimmten Daten an uns/die Eltern meiner Freundin zu überweisen. Zu den Tagen wo meine Freundin früher rausgeworfen wurde kommen noch 70€ für eine Pferdedecke die meine Freundin der Stallbesitzerin bestellt hatte und dieses Geld hat sie bis jetzt auch noch nicht gesehen. Für die Decke gibt es eine Rechnung.
Was machen wir jetzt?
Sorry für diesen Roman, aber och hoffe Ihr könnt mir helfen.
Geld für vier Tage? Darüber machen sich Leute Gedanken?
Also was die Pferdedecke angeht einfach Mahnbescheid ausfüllen (gibt es zu kaufen in jedem Schreibwarengeschäft), dort dann Betrag eintragen (meinetwegen auch noch die vier Tage Miete). Das ganze geht dann zum Amtsgericht an den zuständigen Gerichtsvollzieher.
Sollte die Stallbesitzerin widersprechen, so muß sie dies schriftlich beim Amtsgericht tun. Widerspricht sie nicht binnen einer gewissen Frist, so dürft ihr den Vollstreckungsbescheid absenden. Wenn sie auch dann nicht widerspricht wird die Dame einen Besuch vom zuständigen Gerichtsvollzieher bekommen.
Zur Beweispflicht kommt es erst, wenn die Sache vor Gericht geht, sprich die Stallbesitzerin alles abstreitet und widerspricht. Wobei ich nicht mal sicher bin, ob es bei der niedrigen Summe zu einem Gerichtsverfahren kommen wird, ich denke eher nicht.
Ist die Frage, ob sich der Aufwand lohnt. Mal darauf hinweisen auf die Vorgehensweise (ohne frech zu werden) hat auch schon manchen Stein ins Rollen gebracht. Vielleicht einigt ihr euch, daß sie euch 70 Euro gibt, und dafür habt ihr den Rummrennkrams nicht am Hals und die vier Tage Miete sind gegessen.
Noch ne Frage: Warum schreibt deine Freundin nicht selber??? Habe das wohl überlesen aber normalerweise würde ich nicht antworten, wenn jemand zu faul zum Tippen ist ^^.. sorry aber ich bin ehrlich.
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