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Verfasst am: 20.06.05, 20:45 Titel: Vermieter Kündigt wegen Vergößerung und Moderniesierung
Hallo an alle, wir haben ein großese Problem und hoffen das sich irgendwer auskennt den wir wissen nicht was wir machen sollen. Zum Fall:
Wir wohnen in einer Mietwohnung die schon Mängel hat (Rolladengurte an den Fenster kaputt, Wasserflecken an der Decke (Nur ein Raum), Waschbecken Kaputt). Unsere Vermieterin ist eine ältere Dame (und Ihr Sohn hat in den Haus gewohnt und die Vollmacht gehabt, mit Ihm haben wir den Mietvertrag unterschrieben. Der Sohn der die Vollmacht hat wurde krank und aus Rücksichtnahme zu Ihnm haben wir es bei den Mängel beleiben lassen und hatten nichts unternommen. (Mietminderung verlangt und etc, dafür kam er uns auch entgegen , wir hatten manchmal schwirigkeiten im Finanzielen und mal habe wir die Miete im voraus und dann wieder bis eigenlich immer die Miete im Nachhinein bezahlen (Am 1 Dezember wurde dann die Miete für November bezahlt). Leider verstarb der Sohn, und uns passierte ein schwerwiegender Fehler. Wir hatten zwei Monatsmieten nicht bezahlt (das kam daher da wir die Mieten in Bar beim Sohn einbezahlten war alles ok doch bei der Bank ging zweimal die Miete zurück mangels deckung und wir üvberprüften das auch nicht, hätte uns eigenlich aufallen müssen, aber naja ist passiert) Die zwei Monatsmieten haben nun dann gefehlt und wir mussten jetzt auch die Miete im voraus entrichten also hatten wir 840,- Euro Mietschulden, Da Wir das so schnell wie möglich klären wollten unterbreitete ich den Vorschlag die Miete und 140,- im Monat zu bezahlen (so das in 6 Monaten alles bezahlt ist, man willigte ein und man Verstand sich gut)
Bis dahin ist alles OK, mietrückstand wurde jetzt fast fertig bezahlt (eine rate ist noch offen).
Jetzt zu dem Art des hauses , wir wohnen im 1.OG, wir haben eine zwei zimmer wohnung und nebendran ist eine kleine 39m² große ein zimmer wohnung mit küche und bad. Scheinbar hat der Vermieter bzs die die jetzt vollmachten bekommen haben Probleme mit diesem einen Mieter. Jedenfalls haben sie vor von unserer Mietwohnung einen Durchbruch zu machen zu der anderen Wohnung (So das es dann nur noch eine große Wohnung gibt). Wir äußerten uns nicht groß zu dem vorhaben , recht war uns eigenlich nicht so wir fragten dann ob das sein müsse , wobei wir die antwort erhielten, das eine single wohnung schwer zu vermieten sei und singles nicht lange singles bleiben , man wolle das nicht mehr. (Wir lehnten das vorhaben weder ab noch sagten wir zu. Man habe ja noch zeit, denn erst müsse man den anderen mieter nebendran loswerden.
(Das ganze gespräch fand bei einer wohnungbegehung statt, um die mängel festzustellen, wir freuten uns natürlich nach 2 jahren mängel dasein würden sie endlich gemacht werden
Dann am Samstag. Kündigung wegen Moderniesierung, 3 Monate Zeit und das man uns bevorzugen würde wenn wir die von 60 auf 99m² wohnung nehmen würden.
Jetz meine Fragen, iost es gestattet das sie den Wohnraum einfach vergößern und uns Kündigen obwohl wir weder abgelehnt noch zugesagt haben? Wie sehen meine chancen aus? Ich habe das Internet schon abgeklappert doch ich weiß nicht was ich tun soll. Bitte was ist die Sachlage , muss ich mich abfinden 2-3 Jahre die Klappe gehalten zu haben, mir wurde gutes miteinader auskommen vorgespielt, mietrückstand kann passieren wurde mir gesagt man kann über alles reden, wohnungbegehung wurde gemacht, mängel festgestellt, und man freut sich das endlich alles gemacht wird. und dann wird man vor die tür gesetzt? Ich habe einen Vertragbruch einmal begannen und habe den schnellstmöglich behoben und jetzt sowas? Dabei geht es nicht mal um die Mietschulden es geht um deren Beqemlichkeit die wohnung so zu vermieten als 3 zimmer wohnung anstatt 2 zimmer und eine single wohnung (Wobei sie dabei noch verlust machen, unsere miete 300,- single wohnung 220 Euro, neue geplante Wohnung 460, Euro.
Ich würde mich bedanken wenn hier jemand mir bzw uns helfen kann, vielen dank schon im voraus
Eigentlich müssten Sie doch froh sein: Im Rahmen der Modernisierung werden die Mängel behoben und die Wohnung vergrössert- wo ist Ihr Problem?, Ihnen ist sogar zugesagt worden, dass Sie bei der Weitervermietung bevorzugt behandelt werden, d.h. Sie könnten in der modernisierten Wohnung bleiben.
Das Problem scheint mir darin zu liegen, dass Sie möglicherweise die Miete nicht zhalen können? Das ist nicht weiter schlimm, aber dann sollte man das auch sich selbst eingestehen und nicht irgendwelche Tricks suchen, um Ärger zu machen. Sprechen Sie doch einfach mit dem Besitzer über den neuen Mietzins- und wenn der zu hoch ist (vielleicht lässt sich ja auch ein wenig handeln) - dann müsste man eben umziehen.
Verfasst am: 21.06.05, 07:48 Titel: Re: Vermieter Kündigt wegen Vergößerung und Moderniesierung
Steagle hat folgendes geschrieben::
Dann am Samstag. Kündigung wegen Moderniesierung, 3 Monate Zeit und das man uns bevorzugen würde wenn wir die von 60 auf 99m² wohnung nehmen würden.
Jetz meine Fragen, iost es gestattet das sie den Wohnraum einfach vergößern und uns Kündigen obwohl wir weder abgelehnt noch zugesagt haben? Wie sehen meine chancen aus? ... Dabei geht es nicht mal um die Mietschulden es geht um deren Beqemlichkeit die wohnung so zu vermieten als 3 zimmer wohnung anstatt 2 zimmer und eine single wohnung (Wobei sie dabei noch verlust machen, unsere miete 300,- single wohnung 220 Euro, neue geplante Wohnung 460, Euro.
Wenn die Sachverhaltsschilderung auch nur einigermaßen zutreffend sein sollte, haben wir es hier wieder einmal mit einem Fall asymmetrischer Wahrnehmung zu tun. Die "gravierenden" Mängel der Mietsache werden der "Lappalie" eines Zahlungsverzugs gegenübergestellt. Wir werden die Aussage "Rolladengurte an den Fenster kaputt" vermutlich nicht dahingehend auslegen müssen, dass am sämtlichen Fenstern die Rolladen nicht mehr zu öffnen sind. Wir werden weiter davon ausgehen dürfen, dass ein alter Wasserfleck nicht unmittelbar zum Einsturz des Gebädes führen wird. Abschließend scheint auch "Waschbecken Kaputt" nicht zu bedeuten, dass kein benutzbares Waschbecken zur Verfügung stand. Zusammenfassen muss man also davon ausgehen, dass die Mieterbeanstanden hier eher Lappalien betreffen. Wenn man diese Mängel in eine Minderungsquote umsetzen wollt, würde ich 10% bereits als maßlos überzogen ansehen. Dem steht gegenüber, dass der Mieter seinerseits seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zunächst zu 100% nicht erfüllt hat. Man darf dabei nicht übersehen, dass nachträgliche Zahlung nichts anderes ist als Zahlungsverzug um einen ganzen Monat und dies Monat für Monat erneut. Soweit zum angeblich so gewichtigen Entgegenkommen der Mieter.
In der Sache stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit der Kündigung. Ein spezielles Kündigungsrecht des Vermieters wegen Modernisierung ist nicht vorgesehen. Die Kündigung kann also nur auf § 573 Abs. 1 gestützt werden. Weiter stellt sich die Frage, ob die geplante Grundrissänderung überhaupt als Verbesserung der Mietsache angesehen werden kann und damit vom Mieter im Grundsatz zu dulden wäre.
Es spricht nach der Sachverhaltsschilderung einiges dafür, dass die Kündigung als unwirksam angesehen werden kann. Anwaltliche Beratung dürfte allerdings hilfreich sein.
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