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Dringend Hilfe gebraucht! Haftet Haftpflichtversicherung???

 
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chiquy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 17:52    Titel: Dringend Hilfe gebraucht! Haftet Haftpflichtversicherung??? Antworten mit Zitat

In einer Bar wurde die Handtasche gestohlen. Eine Bekannte hatte sich bereit erklärt auf diese aufzupassen, während die später Geschädigte auf der Toilette war. Jedoch als diese wiederkam, war die Bekannte in ein Gespräch vertieft und die Tasche weg. Wurde aber wiedergefunden, jedoch ohne das 250 Euro teure Handy.
Frage: Kann man die Bekannte in dem oben genannten Fall zur Rechenschaft ziehen oder würde eine Haftpflichtversicherung für einen solchen Schaden aufkommen?
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Auch hier wieder: fragen sie bitte ihre Versicherung bzw. die Versicherung des Bekannten. Niemand kann hier wissen was für eine Versicherung sie bzw. ihr Bekannter haben. Es ist durchaus möglich (wenn auch unwahrscheinlich).
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise sind in der Privathaftpflichtversicherung Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen nicht mitversichert (mit wenigen Ausnahmen, z.B. Schlüsselverlust).

Die Bekannte, die nicht aufgepasst hat, ist aber trotzdem grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Es kann der Zeitwert des Handys verlangt werden. Höhe des Zeitwertes ist Wiederbeschaffungspreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Handy.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Sind wir da nich wieder beim alten Thema der Gefälligkeiten, und dem damit verbundenen Ausschluss?
Grüße Thom
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 06:39    Titel: Antworten mit Zitat

Och, in meiner Haftpflicht sind gefälligkeitsschäden enthalten. Allerdings bezweifel ich das dieser Fall darunter fallen würde, nicht wegen der Gefälligkeit sondern weil es schlicht unbeaufsichtigt rumlag...
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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chiquy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Beiträge!
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht übernehmen wird. Aber ein Anwalt ist bereits hinzugezogen worden.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Normalerweise sind in der Privathaftpflichtversicherung Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen nicht mitversichert (mit wenigen Ausnahmen, z.B. Schlüsselverlust).


und damit wird auch der anwalt nicht viel helfen können...
_________________
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